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1981: 30 Jahre Entschädigungsamt Berlin

In unserem Archiv bin ich auf eine Kassette gestoßen, in der eine Sendung zum Thema “30 Jahre Entschädigungsamt Berlin” aufgezeichnet war. Auszugsweise werde ich einige Tondokumente hier veröffentlichen, die nicht ein gutes Licht auf dieses Amt werfen.

Hier erst einmal eine kurze Einleitung um was es bei Entschädigungsgesetzt geht:

Auf der Grundlage des Berliner Entschädigungsgesetzes vom 10. Januar 1950 wurde durch die erste Durchführungsverordnung das Entschädigungsamt zum 1. April 1951 eröffnet. Es bearbeitete Anträge nach dem Gesetz über die Anerkennung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter des Nationalsozialismus vom 20. März 1950, nach dem Berliner Entschädigungsgesetz und nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Dazu rechneten die Personenschäden (Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit) und die Sachschäden (Eigentum und Vermögen, berufliches Fortkommen, Versicherungs- und Versorgungsleistungen, öffentlicher Dienst). Die Zuständigkeit des Entschädigungsamtes galt für alle Geschädigten, die während der NS-Zeit ihren Wohnsitz in Groß-Berlin hatten, die nach Kriegsende wieder in Berlin wohnten bzw. aus Ost-Berlin kamen sowie die “displaced persons” (DP). Die Behörde bestand aus der Amtsverwaltung (Abt. I), der Abteilung für Rechts- und Grundsatzfragen (Abt. II) und der Fachabteilung für Festsetzungen (Abt. III). Die ursprüngliche Bearbeitung nach Schadensfallgruppen wurde nach Kritik durch den Rechnungshof umgestellt auf die Bearbeitung in Buchstabenreferaten nach Alphabet der Betroffenen. Die Behörde beschäftigte auf dem Höhepunkt ihrer Tätigkeit über 1000 Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 1987 war das Entschädigungsamt als Abteilung III dem Landesverwaltungsamt Berlin angegliedert.

Im Jahr 1958 initiierte der damalige Westberliner Innensenator Joachim Lipschitz eine Initiative “Unbesungene Helden”, wonach bis 1966 mehrere hundert Menschen vom Berliner Senat geehrt und bei Bedürftigkeit finanziell unterstützt wurden, weil sie während der NS-Zeit Verfolgte, in den meisten Fällen Jüdinnen und Juden, unterstützt, versteckt und verpflegt hatten.” [1] Quelle:

Bei jedem Tonexemplar gibt es einen kleinen Einführungstext des Moderators ( außer bei Heinz Galinski). Alle Aufnahmen stammen aus dem Jahre 1981. Die schlechte Tonqualität bitte ich zu entschuldigen.

Folgende Tondokumente werdet ihr hören:


Vorwort des Moderator:


Ruth Wernicke

Ruth Wernicke war 1981 die Vorsitzende des Arbeitsgemeinschaft ” Sozialdemokratische NS-Verfolgte” der SPD. In ihrer Aussage kann sie, aus ihrer eigenen Erfahrungen heraus, leider nichts als generell positiv bezeichnen.


Dr. Robert Kempner

Robert Max Wasilii Kempner (* 17. Oktober 1899 in Freiburg im Breisgau; † 15. August 1993 in Königstein im Taunus) (Pseudonym Eike von Repkow) war ein deutscher Jurist. Der preußische Beamte wurde 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und emigrierte in die USA. Bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen arbeitete er als Stellvertreter des amerikanischen Chefanklägers Robert H. Jackson. Ein Mitarbeiter Kempners hatte im März 1947 das sogenannte Wannsee-Protokoll gefunden, in dem die geplante Organisation zur „Endlösung der Judenfrage“ schriftlich festgehalten wurde.[1] In der Folgezeit engagierte Kempner sich für die Bestrafung nationalsozialistischer Täter und die Entschädigung der Opfer.” [2] Quelle:


Martin Hirsch

“Auch im Ruhestand blieb Hirsch ein radikaldemokratischer Kritiker der Politik und war daher ein begehrter Interviewpartner.[54] Er gehörte der Untersuchungskommission an, die 1981 nach dem Tod des Hausbesetzers Klaus-Jürgen Rattay eingesetzt wurde.[55] Die Sitzblockadenentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1988[56] geißelte er als „juristisch katastrophal schlecht“ und „krasse Verletzung der Verfassung“. Um eine Prozesslawine in Gang zu setzen, unterzeichnete er mit anderen Prominenten einen Aufruf zu einer Sitzdemonstration vor dem US-Giftgaslager Fischbach.[57] Dagegen verteidigte er die Richter des Landgerichts Frankfurt, die 1989 einen Arzt freigesprochen hatten, der wegen der Verwendung des Zitats „Soldaten sind Mörder“ angeklagt war, und damit bei Teilen der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt hatten.[58] Nach der Wende plädierte er vehement für einen fairen Prozess und das Recht auf rechtsstaatliche Verteidigung der ehemaligen DDR-Machthaber.[59] Noch zehn Tage vor seinem Tod bot er sich in der Öffentlichkeit als Verteidiger Honeckers an, da er die Kampagne gegen ihn empörend fand.[60] Ebenso brachte er seine Ablehnung der Kronzeugenregelung zum Ausdruck.[61]

Die Universität Bremen berief ihn 1983 zum Honorarprofessor.[62] Ab 1987 wohnte er wieder in Berlin, wo er noch bis 1991 als Rechtsanwalt praktizierte. 1987 erlitt er zwei Herzinfarkte. An Krebs erkrankt, starb Hirsch 1992 im Alter von 79 Jahren. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem St.-Annen-Kirchhof in Berlin-Dahlem. Auf seinem Grabstein wird Rosa Luxemburg zitiert: Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders denkenden.” [3] Quelle:


Heinz Galinski

Heinz Galinski sel. A. war von 1954 bis 1963 und von 1988 bis 1992 Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland. Heinz Galinski wurde am 28. November 1912 in Marienburg (Westpreußen) geboren. Der gelernte Textilkaufmann wurde 1943 nach Auschwitz deportiert, nach Buchenwald verschleppt und schließlich am 20. April 1945 aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen befreit. Galinski wurde im April 1949 zum ersten Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde zu Berlin gewählt. Der Ehrenbürger der Stadt Berlin (1987) starb am 19. Juli 1992. [4] weitere Infos:


References

Partisanen von Amur

Diese Aufnahme fand ich im Archiv der VVN-VdA-ehemals Westberlin in einer Kiste mit Musikassetten.

Für die heutige Jugend: Musikkassette ist ein Tonträger zur elektromagnetischen, analogen Aufzeichnung und Wiedergabe von Tonsignalen. Sie enthält ein Tonband, das zur einfacheren Handhabung und zum Schutz in einem Kunststoffgehäuse eingeschlossen ist.

Foto: Ingo Müller, 16-03-2024

Und diese wurden mit einem Kassettenrecorder/Deck/Tap abgespielt oder

Foto: Ingo Müller, 16.03.2024

auch aufgenommen.


“Lieder aus dem KZ”, leider steht auf der Kassette keine weiteren Angaben über dem Chor, Sprecher, Ort und Datum der Aufnahmen. Auf der Kassette sind mehre Lieder und Einführungen vorhanden. Hier das Lied “Partisanen von Amur”

Einführung:

“Im Lager gab es zu gewissen Zeiten, Zusammenkünfte, bei denen Theater gespielt wurde oder auch
Lieder gesungen wurden.

Allerdings geschah es hinter dem Rücken der SS und einmal erlebte ich so eine Veranstaltung.

Da wurde dieses Lied “Partisan vom Amur” gesungen.

Es waren russische Häftlinge, die sich zusammen untereinander eingehakt hatten und dieses Lied in russisch sangen.


Ich muss sagen, dass es mich sehr stark beeindruckt hat und ich glaube, dass wir uns in diesem
Augenblick alle selbst wie Partisanen fühlten.

Denn wir waren umgeben von Stacheldraht und auf den Türmen stand die Maschinengewehrposten.

Nicht weit entfernt, stand der Galgen und das Krematorium rauchte der Tag und Nacht. Wir waren von Mördern umzingelt und da erklang dieses
Partisanen Lied.”

Hier das Lied:


Brigitte Heinisch, von Beruf Altenpflegerin

Heinrich

Im 1. Roten Winkel aus dem Jahre 2012 ging es während eines “Treffen am Jahresanfang” um Brigitte Heinisch,die bei Vivantes als Altenpflegerin arbeite und Misstände im Pflegebereich öffentlich machte, nachdem innerbetriebliche Meldungen keine Änderung herbeiführten wurde sie daraufhin von ihrem Arbeitgeber entlassen.

Sie wird aus ihrem Buch „Satt und sauber? Eine Altenpflegerin kämpft gegen den Pflegenotstand“ lesen und uns von ihrem jahrelangen Kampf durch sämtliche Instanzen deutscher Arbeitsgerichte berichten. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte die Kündigung wegen öffentlicher Kritik am Arbeitgeber als ungerechtfertigt an. Darüber berichtet das folgende Buch:

Quelle:

„Es ist über zwanzig Jahre her …“

„einige furchtbare Einzelheiten sind mir klar in Erinnerung, so als wäre alles erst vor kurzem geschehen:

Am 16. Oktober 1940 wurde ich als „Schutzhäftling“ in das KZ Sachsenhausen eingeliefert. Die Tür der
„grünen Minna“, die den kleinen Trupp Gefangener brachte, wurde aufgerissen, wir wurden hinausgejagt
und solange mit Fußtritten und Püffen bedacht, bis wir in Reih und Glied standen. Dann mußten wir auf
der Lagerstraße am Tor stehen. Auf dem Balkon des Torgebäudes stand ein MG-Posten. Der Lauf des Gewehres war auf uns gerichtet:
„Schicke euch gleich ’ne Ansichtskarte runter, wenn ihr so dreckig kiekt“, brüllte er uns an.“

Foto: Archiv der VVN-VdA

Wolfgang Szepansky aus „Der Mahnruf – 20/ 1961“, Seite 27



Rüstungsproduktion in Westberlin –

Mahnruf 16 - 1960

Unter Bruch der Vier-Mächte-Vereinbarungen aus dem Jahre 1946,[1]besteht das Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr,der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial in Deutschland ;Gesetz Nr. 431 über Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der … Continue reading stellen zahlreiche Firmen in Westberlin Kriegsmaterialien für die Bundeswehr und NATO her.

Quelle: “Der Mahnruf -16/1960” Seite: 44

Rüstungsproduktion Westberlin

References

References
1 besteht das Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr,
der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial in Deutschland ;Gesetz Nr. 431 über Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial, 20.Dezember 1946 , Seite 288

Zum Geleit

Dieser Ausschnitt ist aus der “Berliner VVN – Mitteilungen” aus dem Jahre 1948.

Diese Nummer 1 ist der Vorgänger der Reihe “Der Mahnruf“, der ab 1957 herausgegeben wurde.

Erklärung der VVN zur Währungsreform 1948

Mit der Währungsreform, 1948 der westlichen Alliierten in den 3 westlichen Besatzungszonen, in Deutschland (USA, Großbritannien und Frankreich) wurde ein gewichtiger Akt der Teilung Deutschland verzogen. Deutschland wurde nach dem Ende des 2. Weltkrieges in 4 Besatzungszonen (außer den bereits drei genannten war es noch die Sowjetische) aufgegliedert.

Anlässlich dieser Währungsreform gab die VVN eine Erklärung heraus.

Hier der Wortlaut:

Erklärung der VVN zur Währungsreform 1948
Erklärung der VVN zur Währungsreform 1948, “Berliner VVN-Mitteilungen 1. Jahrgang, Nr, 1, 1. Juli 1948)

Quelle: https://vvn-vda-westberlinerarchiv.de/01-02-1948/

Was ist der Unterschiede zwischen der Nato und einem System kollektiver Sicherheit?

“Wer passt hinein?” – Wie das Bid zeigt, wurde diese Frage bereits 1960 von der Zeitschrift “Der Mahnruf”, dem Mitteilungsblatt für die Mitglieder der VVN Westberlin, gestellt.

Ist es verständlich, wenn sich die Ukraine der NATO anschließen will, nachdem Russland kapitalistisch geworden ist und Truppen in die Ukraine geschickt hat? Ist die NATO im Krieg in der Ukraine plötzlich zu einer Schutzmacht geworden? Gibt es eine Alternative zum Militärbündnis NATO?

Eine neutrale Ukraine, wie es nach 1990 für einige Jahre in der urkainischen Verfassung stand, ist eine größere Garantie für eine souveräne und unabhängige Ukraine als eine Mitgliedschaft in dem Militärbündnis NATO. Der Krieg in der Ukraine ist zu einem erheblichen Teil darauf zurückzuführen, dass die Ukraine diesen Kurs aufgegeben hatte und Mitglied der NATO werden wollte. Dazu wurde sie von den USA gedrängt.

Auch für die Bundesrepublik Deutschland ist die Mitgliedschaft in der NATO ein Verhängnis. Sie bindet sie viel zu sehr an die Politik der USA.

Warum löste sich nicht auch die NATO auf, als sich der Warschauer Pakt auflöste? Warum ist dieses Militärbündnisses nicht durch ein System kollektiver Sicherheit ersetzt worden?

Die USA wollten die NATO als ein Instrument in ihren Händen behalten und über dieses Militarbündnis ihren Einfluss in Europa weiter geltend machen. Das ist der Grund, warum sich die NATO nicht auflöste. So nahm das Unheil seinen Lauf.

Es wäre besser, wenn die Militärallianz NATO durch ein System kollektiver Sicherheit aller europäischen Länder einschließlich Russlands ersetzt würde. Große Teile des deutschen Kapitals halten jedoch an der NATO fest. Ein System kollektiver Sicherheit muss also gegen diese Kräfte durchgesetzt werden. Der Aufruf “Frieden schaffen” stellt die Forderung nach einem System kollektiver Sicherheit in den Mittelpunkt. Diese Forderung steht in der Tradition sozialdemokratischer Außenpolitik, die allerdings die gegenwärtige Sozialdemokratie vollständig aufgegeben hat. Der Aufruf “Frieden schaffen” wird von vielen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern unterstützt. Es scheint der kleinste gemeinsame Nenner zu sein, auf den sich Kriegsgegnerinnen und – gegner einigen können.

Der Unterschied zwischen einem Verteidigungsbündnis und einem System kollektiver Sicherheit

Es lohnt, sich Klarheit darüber zu verschaffen, was der Unterschiede zwischen einem Verteidigungsbündnis und einem System kollektiver Sicherheit ist. Deshalb sei hier Dieter Deiseroth[1]Mitglied der IALANA und Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Ruhestand, gestorben 21.8.2019 zitiert:

“Im Völkerrecht ist seit Jahrzehnten klar: “Kollektive Sicherheit und Verteidigungsbündnisse widersprechen sich fundamental.”Was sind die fundamentalen Unterschiede, worin bestehen sie? Es lassen sich vier zentrale Kriterien festhalten:

(1) Verteidigungsbündnisse und “Systeme kollektiver Sicherheit” reflektieren zwei entgegengesetzte Konzeptionen von Sicherheitsspolitik. Das Grundkonzept von Verteidigungsbündnissen basiert auf Sicherheit durch eigene Stärke und die Stärke der eigenen Verbündeten. Es ist “partikulär-egoistisch”. Denn es verankert die eigene Sicherheit nicht zugleich in der Sicherheit des potentiellen Gegners, also gerade nicht in der gemeinsamen Sicherheit, sondern im Gegenteil in der relativen Schwäche und Unterlegenheit des potentiellen Gegners.

Die Grundkonzeption kollektiver Sicherheit, die in der Periode zwischen den beiden Weltkriegen als bewusste Alternative zu den tradierten sogenannten Militärallianzen und Verteidigungsbündnis-Systemen entwickelt wurde, basiert dagegen auf der Sicherheit aller potenziellen Gegner durch Reziprozität und Gegenseitigkeit innerhalb einer internationalen Rechtsordnung. Er gründet auf dem Konzept der gemeinsamen Sicherheit.

(2) Anders als ein System kollektiver Sicherheit ist ein Verteidigungsbündnis – so auch die NATO – nicht auf Universalität im Sinne des Einschlusses potentieller Aggressoren angelegt.

So steht die NATO – bezeichnenderweise anders als das System kollektiver Sicherheit der UNO – nicht jedem Beitrittswilligen offen, der die im NATO-Vertrag vernankerten Ziele anerkennt. Dementsprechend haben die NATO und ihre Mitgliederstaaten sowohl in den Jahren 1954/55 als auch im Zusammenhang mit den NATO-Osterweiterungen der letzten Jahre Begehren der früheren Sowjetunion und Russlands auf Einbeziehung in das NATO-Bündnis ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Der NATO-Vertrag enthält – und dies ist ein weiterer gravierender Unterschied eine Verteidigungsbündnisses (Militärallianz) zu einem kollektiven Sicherheitssystem – für den Fall eines von einem eigenen Mitgliedstaat begangenen Aggressionsaktes keine verbindlichen internen Konfliktregelungsmechanismen.

Eine NATO-interne Verpflichtung der übrigen NATO-Partner, dem einen Aggesssionsakt begehenden NATO-Verbündeten mit kollektiven Zwangsmaßnahmen entgegenzutreten, sieht der NATO-Vertrag gerade nicht vor. Diese Defizit ist typisch für ein Bündnis zur kollektiven Verteidigung, das ja gerade zur Verteidigung gegen einen potenziellen externen Aggressor geschlossen wird.

(4) Die NATO etabliert auch – dies ist der vierte wesentliche Unterschied zu einem System kollektiver Sicherheit – keine den Mitgliedstaaten übergeordnete Macht nach dem Modell der Vereinten Nationen.”

Bild-Quelle: Mahnruf, März/April 1960, Seite 4; https://vvn-vda-westberlinerarchiv.de/14-1960/