„From the river to the sea – Palestine will be free“

“… dass die Parole … nicht strafbar ist.” Auszug aus Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen

Inhaltsverzeichnis


Mitteilung der Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.: Zur Sache 13 – 2024

Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.

Sehr geehrte Mitglieder der DPG e.V., liebe Leserin, lieber Leser,

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss zu einem einstweiligen Rechtschutzverfahren einer Bremerin mit palästinensischen Wurzeln geurteilt, dass etliche Auflagen der Bremer Innenbehörde, die bei einer Demonstration gelten sollten, “offensichtlich rechtswidrig” sind. .

In der beigefügten Ausgabe 13-2024 unserer Reihe “Zur Sache” finden Sie dieganze Begründung des Urteilsspruchs und die Klagebegründung´

Mit freundlichen Grüßen

Das Ende der Besatzung ist der Schlüssel für den Frieden

*DR. R I B H I  Y O U S E F*

Schatzmeister
Vizepräsident Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.

Quelle:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss zu einem einstweiligen Rechtschutzverfahren einer Bremerin mit palästinensischen Wurzeln geurteilt, dass etliche Auflagen der Bremer Innenbehörde, die bei einer Demonstration gelten sollten, “offensichtlich rechtswidrig” sind. Die vom Ordnungsamt gemachten 17 verschiedenen Auflagen entsprachen den auch vom Bundesinnenministerium schon verbotenen Slogans wie zum Beispiel “From the river to the sea/Palestine will be free/ Kindermörder Israel” u.a. Die vom Ordnungsamt beanstandeten Äußerungen durften also auf der Demo folgenlos verbreitet werden, da das Bremer Innenressort wegen der Kurzfristigkeit auch nicht mehr rechtzeitig das OVG anrufen konnte. Jetzt aber wird sich das OVG damit befassen und es ist offen, ob es ähnlich wie in Hessen am Ende zugunsten der Klägerin entscheidet und die Parolen grundsätzlich erlaubt werden.

In der Bremer Politik haben sich inzwischen etliche Politiker der zweiten Reihe vehement gemeldet und laufen Sturm mit fatalen Äußerungen wie “die Richter hätten die aktuellen politischen Dynamiken ausgeblendet”. Dies dürfte eher für die von wenig Sachverstand getrübten Blicke der shitstormlaufenden Politiker zutreffen. Ebenso heftig war die Reaktion des Vertreters der Jüdischen Gemeinde Bremens, der sogar die absurde Frage aufwarf “ob wir hier noch willkommen sind”! Andere Politiker sahen sogar, dass das “Sicherheitsgefühl der Jüdinnen und Juden in unserem Lande geschwächt” wird.

Das alles ist besonders absurd angesichts der Tatsache, dass am 27.4. die 30te große Demonstration der “Palästinensischen Gemeinde Bremen und Umland e.V.” in Zusammenarbeit mit Unterstützung der “Bremer Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft e.V.” gegen den Gaza Krieg stattfand und es zu keinem Zeitpunkt seit dem Oktober 2023 irgendwelche nennenswerten Vorfälle gegeben hat, wie die Bremer Polizei jedes Mal anschließend mitteilte. Da auch alle Demonstrationen von dem Filmteam der DPG Marlies und Sönke Hundt in voller Länge aufgezeichnet und ins Netz gestellt wurden, kann jeder, der will, alle Abläufe und Reden noch nachvollziehbar – als YouTube-Film oder auf der Homepage “Nahost-Forum-Bremen.de” – überprüfen. Man darf auf das Urteil des OVG gespannt sein, ob sie sich von einzelnen Politikern und medialer Begleitung beeinflussen lassen oder ebenso präzise und ausführlich begründet dem Unfug der Auflagen entgegentreten.

Die ganze Begründung des Urteilsspruchs und die Klagebegründung sind im Folgenden nachzulesen!


In dem Beschluss zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremens vom 19.04.24 über den erfolgreichen Eilantrag gegen Auflagen für eine pro-palästinensische Versammlung (5 V 949/24, VersG § 15 Abs 1, Versammlungsrecht, Beschluss) heißt es unter anderem:

“(1) Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“, deren Verwendung mit Ziff. 5b der angegriffenen Verfügung untersagt wird, stellt nach summarischer Prüfung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. 7 Die Kammer geht nach summarischer Prüfung davon aus, dass die Parole als solche nach den oben genannten Grundsätzen voraussichtlich nicht strafbar ist.”

Begründung:

“Bei der strafrechtlichen Einordnung der Parole ist zwar zu berücksichtigten, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom (Jordan)Fluss bis zum Mittelmeer ausgedrückt wird, das heißt in einem Gebiet, in dem Israel in seinen heutigen Grenzen liegt. Die Parole sagt aber als solche nichts darüber aus, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Grundsätzlich sind politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. Ob die verschiedenen Wege politisch realistisch sind, ist dabei unerheblich. Einen zwingenden Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel beinhaltet der Slogan als solcher jedenfalls nicht (vgl. dazu ausführlich: HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 – 8 B 560/24 – juris Rn. 21). Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch die Versammlungsteilnehmenden zwingend als Aufruf zu Gewalt und Terror gegen Israel zu verstehen ist, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen und sie sind auch für das Gericht nicht ersichtlich (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 – 8 B 560/24 – juris Rn. 21).”

weiter

“(2) Auch Abbildungen des israelischen Staatsgebietes, ausgefüllt mit den Farben der palästinensischen Flagge, die in Ziff. 5a der Verfügung untersagt werden, stellen voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Sie sind nach Auffassung der Kammer nicht strafbar. Eine solche Abbildung weist im Kern denselben Inhalt auf, wie die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“. Auch mit ihr wird der Wunsch nach einem palästinensischen Staat geäußert, der sich auch auf das derzeitige israelische Staatsgebiet bezieht. Eine Strafbarkeit nach §§ 111, 130 und 140 StGB ist aus den oben zu der genannten Parole ausgeführten, Überlegungen, auf die auch insoweit Bezug genommen wird, zu verneinen.”

Und weiter

“(3) Ausgehend von den oben dargelegten Grundsätzen zur Beachtung von Art. 5 Abs. 1 GG im Rahmen strafrechtlicher Vorschriften, stellt sich auch die unter Ziff. 5c der Verfügung untersagte Parole „Kindermörder Israel“ nicht als strafbare Äußerung dar. Der Ausspruch „Kindermörder Israel“ ist mehreren Deutungsmöglichkeiten zugänglich. Er wird bislang häufig in Verbindung mit Verschwörungsmythen, wonach jüdische Menschen Ritualmorde an Kindern durchführen und das Blut von Kindern trinken würden, gebraucht. Diesem Verständnis liegt auch zugrunde, dass der Staat Israel im öffentlichen Diskurs häufig mit dem Judentum bzw. jüdischen Menschen gleichgesetzt wird. Die beschriebene Deutung ist vor dem Hintergrund aktueller Geschehnisse aber nicht der einzige Bezug, der aus Sicht eines verständigen Beobachters hergestellt werden kann. Es ist auch eine Auslegung dahingehend denkbar, dass mit dem Ausspruch „Kindermörder Israel“ Kritik an der derzeitigen Kriegsführung Israels geübt werden soll. Es ist nicht ausgeschlossen, die Äußerung auch so zu verstehen, dass hiermit nicht jüdische Menschen, sondern der Staat Israel als politischer Akteur gemeint ist. Das Vorgehen der israelischen Regierung und der israelischen Armee in der derzeitigen kriegerischen Auseinandersetzung stößt, auch international, zum Teil auf Kritik. Diese bezieht sich u.a. darauf, dass im Rahmen des Krieges in Gaza auch Kinder zu Tode gekommen sind. Vor diesem Hintergrund kann der Ausspruch „Kindermörder Israel“ auch als von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckte Kritikäußerung verstanden werden. Die Meinungsfreiheit gestattet dabei auch eine zugespitzte Kritik, bei der zudem keine juristisch präzise Verwendung des Begriffs „Mord“ vorausgesetzt werden darf (eine Strafbarkeit des Ausspruchs verneinend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 – 2 B 1715/23 –, juris Rn. 22; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 – 12 S 1947/23 –, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 05.06.2021 – 1 S 1849/21 –, juris Rn. 15; VG Münster, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 L 1011/23 –, juris Rn. 36 ff.)”


Die vollständige Begründung zum Beschluss in der Verwaltungsrechtssache

19.04.2024 – Versammlungsrecht, 5 V 949/24, Beschluss vom 19.04.2024
Datum der Entscheidung
19.04.2024
Aktenzeichen
5 V 949/24
Normen
VersG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Auflage
Versammlungsauflage
Titel der Entscheidung
Versammlungsrecht, 5 V 949/24, Beschluss vom 19.04.2024 (pdf, 167.8 KB)
Leitsatz
Erfolgreicher Eilantrag (Auflagen für eine pro-palästinensische Versammlung)

Hier geht es zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen einschließlich der vollständigen Begründung:

Deutschland in der Zwickmühle!!


Sofern Deutschland weiter Kriegswaffen an Israel liefert, droht das Verwaltungsgericht Berlin einen Zwischenbeschluss an, der dies untersagt.

Diese Drohung steht im Zusammenhang mit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag den 26.04.2024 an die Bundesregierung (Antraggegnerin), "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde."

Diese Aufforderung an die Bundesregierung steht wiederum im Zusammenhang mit einer Klage vom 19.02.2024. Die Klage hat das Ziel, in einer Eilentscheidung die Lieferung von weiteren Kriegswaffen von Deutschland an Israel zu verhindern.

Rechtsanwältin Beate Bahnweg gab vor wenigen Stunden auf ihrer Facebook-Seite folgende Erklärung ab:Die Bundesregierung bekommt mit der #Kriegswaffenlieferung an #Israel aller Voraussicht nach ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In unserer #Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 gegen die Waffenlieferungen nach Israel hat das Verwaltungsgericht am Freitag den 26.04.2024 gegen die Bundesregierung (Antraggegnerin) die folgenden Aufforderungen verfügt. Besonders wichtig ist, der letzten Satz des Gerichtes. Sofern Deutschland bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an Israel liefert, wird ein Zwischenbeschluss angedroht, der dies untersagt.

Das Schreiben des Verwaltungsgerichts an die Rechtsanwaltskanzlie Redeker, Sellner und Dahs, die die Bundesregierung vertritt, mit den Aufforderungen an die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat folgenden Wortlaut:

Das Gericht bittet die Antragsgegnerin darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das KrWaffKontrG [1] Kriegswaffenkontrollgesetz
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde.

Hierbei erbittet das Gericht insbesondere eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen (inklusive einer konkreten Benennung der her-angezogenen Erkenntnisquellen) und eine konkrete Stellungnahme dazu, ob und bejahendenfalls auf welche Weise sich diese Praxis künftig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Militäroperation Israels im Gaza-Streifen seit Januar 2024 sowie deren vorläufiger rechtlicher Bewertung in der Entscheidung des IGH in der Sache Südafrika gegen Israel vom 26. Januar 2024 voraussichtlich darstellen wird.

Dabei sollte auch dargestellt werden, wie die Bundesregierung nunmehr die Genehmigungsfähigkeit von Kriegswaffen, wenn diese potentiell auch im Rahmen der kriegerischen Handlungen in Gaza genutzt werden könnten, konkret beurteilen würde bzw. ob und wenn ja, welche Differenzierungskriterien die Bundesregierung anlegen würde. Das Gericht bittet ferner um Mitteilung, ob und wenn ja welche eventuellen Zusagen von Israel bzgl. des Einsatzes für aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen.

Bislang hatte die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Vorbefassung keine Gelegenheit, darzulegen, auf welche Weise sie einer möglicherweise gegenüber den Antragstellern bestehenden Schutzpflicht unter Zugrundelegung ihres Einschätzungs-, Wertungs- und/oder Gestaltungsspielraums künftig konkret nachzukommen gedenkt.

Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung des IGH im Eilverfahren Nicaragua gegen Deutschland vorliegen, wird gebeten, diese einzubeziehen und mitzuteilen, ob und wie sich diese aller Voraussicht nach auf die künftige Entscheidungspraxis der Antragsgegnerin zum Export von Kriegswaffen nach Israel für den Zeitraum andauernder Kampfhandlungen im Gaza-Streifen auswirken wird.

Das Gericht geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine unter das KrWaffKontrG fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden. Sollte dies anders sein, wird um umgehende Mitteilung gebeten; ggf. würde dann ein sog. Hängebeschluss ergehen.

References

References
1 Kriegswaffenkontrollgesetz
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Südafrika ./. Israel wegen Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)

Einführung

Das Verfahren Südafrika ./. Israel hat eine herausragende Bedeutung, wenn man das Handeln Israels gegenüber den Palästinensern beurteilen will. Die Klageschrift Südafrikas ist eine detaillierte Auseinandersetzung nicht nur des gegenwärtigen furchtbaren Vernichtungsfeldzuges Israels, sondern geht auch auf die Geschichte dieses Konflikts ein. Alle Tatsachen werden belegt. Der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes (IGH) stützt sich stark auf die Darlegungen Südafrikas. Der IGH beschloss zwar nicht, wie es Südafrika beantragt hatte, einen sofortige Beendigung des Krieges durch Israel, aber erteilte Israel Auflagen, die Israel bisher nicht erfüllt hat. Deswegen wiederholte der IGH auf Antrag Südafrikas am 28. März 2024 seine Anordnungen gegenüber Israel. Am 10. Mai 2024 stellte Südafrika erneut einen Antrag auf Beendigung des Vernichtungsfelszuges Israels im Gaza. Auch dieser Antrag zeigt detailiert und mit den entsprechenden Belegen die verheerende Situation im Gaza. Die Anhörung vor dem IGH zu diesem neuen Antrag war am 16. und 17. Mai 2024.

Bedeutsam ist auch eine Stellungnahme Namibias, die Namibia zwar nicht im Rahmen des Verfahrens in Den Haag, aber doch im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Verfahren abgegeben aht und das die Komplizenschaft Deutschlands mit Israel anprangert und an den Genocid Deutschlands an den Herero und Nama erinnert. In dem Verfahren Südafrikas ./. Israel wurden bisher nur vorläufige Maßnahmen gegen Israel beschlossen, über das Verfahren in der Hauptsache wurde bisher noch nicht entschieden.

Über das Verfahren Nikaragua ./. Deutschland wegen Unterstützung Israels kann man sich hier infomieren.


Inhaltsverzeichnis

10. Mai 2024: Erneuter Antrag Südafrikas auf Beedigung des Vernichtungsfeldzuges im Gaza

28. März 2024: Ergänzung der vorläufigen Maßnahmen des IGH

26. Januar 2024: Der Beschluss des IGH gegen Israel über vorläufige Maßnahmen

15. Januar 2024: Naminbia erinnert an den Genocid durch Deutschland vor 120 Jahren

12. Januar 2024: Verhandlungen vor dem IGH

Klageschrift Südafrikas an den IGH


17. Mai 2024 Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter “III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA” vorgetragen und belegt werden. Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.

Hier den ganzen Antrag Südafrikas lesen


Der Internationale Gerichshof (IGH) in Den Haag hat am 28. März 2024 auf Antrag von Südafrika die vorläufigen Maßnahmen vom 26. Januar 2014 ergänzt.

Der Beschluss in englischer Fassung.

Der Beschluss auf Deutsch übersetzt.


26. Januar 2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG

Das oberste UN-Gericht gab einem Antrag Südafrikas auf einstweilige Maßnahmen gegen Israel teilweise statt. Zusammenfassung des Beschlusses des Gerichtshofs in Den Haag ist hier zu lesen.


15.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG:

Namibia verurteilt Entscheidung Deutschlands, für Israel auszusagen:

Namibia ist das erste Land, in dem im vergangenen Jahrhundert ein Genozid stattfand, der Genozid an den Herero und Nama. Am 120 Jahrestag des Genozids erklärte Deutschland, dass es vor dem Internationalen Gerichtshof für Israel gegen die südafrikanische Genozidklage aussagen will. Namibias Regierung reagiert entsetzt auf Deutschlands Entscheidung: Zur Reaktion Namibias hier weiterlesen.


12.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNGEN:

UN-Gericht verhandelt Völkermordfall gegen Israel in Südafrika – Verlesung Anklageschrift

Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beantragt, dass der Gerichtshof gegen Israel einstweilige Maßnahmen wegen Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza anordnet.

Im Folgenden die Begründung Südafrikas für seine Klage:

Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist zu empfehlen, zunächst die Ausführungen zum Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu lesen. Südafrika will mit diesem Antrag das völkermörderische Handeln Israels sofort stoppen. Diesen Antrag wird der Internationale Gerichtshof auch zuerst behandeln. Die Anhörungen wurden live und auf Abruf (VOD) in den beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Englisch und Französisch, auf der website des Gerichtshofs und auf UN Web TV übertragen (siehe Pressemitteilung des IGH).

Besonders bedeutsam sind die Tatsachen, die Südafrika unter “C. Völkermörderische Handlungen gegen das palästinensische Volk” vorträgt und die belegten Absichten, die israelische Politiker und Militärs damit verbinden.

Sehr wichtig auch die Tatsachen, die Südafrika unter “B. Hintergrundanführt. Daraus geht hervor, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn das Morden Israels im Gaza allein auf den Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober zurückgeführt wird. Südafrika verurteilte den Überfall auf Israel. In seiner Klageschrift beschreibt Südafrika allerdings auch, dass Israel den Gaza in ein Gefängniss verwandelte, in dem zwei Millionen Menschen seit 16 Jahren leben müssen. Es wird auch die Situation im Westjordan beschrieben, wo die Zahl der jüdischen Siedler von schätzungsweise 253.000 zur Zeit des Abschlusse der Osloer Verträge auf 700.000 im Jahr 2023 erhöht wurde.

Es sollte daran erinnert werden: Israel gehört zu den Unterstützern des Apartheidregimes in Südafrika. Das hat die heutige Regierung in Südafrika nicht vergesssen.

Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift am 11. Januar 2024


Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift



Mündliche Argumentation Israels: Südafrika gegen Israel bei öffentlichen Anhörungen des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nation


Im Folgenden eine Übersetzung von DeepL, überarbeitet von RA B. Hopmann.

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USA legen Veto gegen Antrag Palästinas auf UN-Vollmitgliedschaft ein

18. April 2024: Im Folgenden eine Mitteilung der Vereinten Nationen über eine Abstimmung im Weltsicherheitsrat, ob Palästina als Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen werden soll:

Der Sicherheitsrat hat am Donnerstag den Antrag Palästinas auf UN-Mitgliedschaft abgelehnt, wobei die Vereinigten Staaten ein Veto einlegten.

Mit 12 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen nahm der Rat einen Resolutionsentwurf nicht an, der der Generalversammlung empfohlen hätte, mit den anderen UN-Mitgliedern über die Aufnahme Palästinas als vollwertiges UN-Mitglied abzustimmen.

Der Resolutionsentwurf ist einer der kürzesten in der Geschichte des Rates: “Der Sicherheitsrat empfiehlt nach Prüfung des Antrags des Staates Palästina auf Aufnahme in die Vereinten Nationen (S/2011/592) der Generalversammlung, den Staat Palästina zur Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen zuzulassen.

Damit ein Resolutionsentwurf verabschiedet werden kann, müssen mindestens neun Mitglieder des Rates dafür sein und keines der ständigen Mitglieder – China, Frankreich, Russland, Großbritannien und die Vereinigten Staaten – muss von seinem Vetorecht Gebrauch machen.

Inmitten des anhaltenden Krieges im Gazastreifen hatte Palästina am 2. April beim Generalsekretär beantragt, einen Antrag aus dem Jahr 2011 auf Aufnahme in die UNO zu überdenken.

Im Jahr 2011 hatte der Sicherheitsrat den Antrag geprüft, konnte sich aber nicht auf eine Empfehlung an die Generalversammlung einigen, die gemäß der UN-Charta eine Abstimmung unter Beteiligung ihrer 193 Mitgliedstaaten durchführen muss.

Anfang dieses Monats übermittelte der Sicherheitsrat den jüngsten Antrag an seinen Ausschuss für die Aufnahme von Mitgliedstaaten, der am 8. und 11. April tagte, um die Angelegenheit zu erörtern.

Palästina ist seit 2012 ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen, davor war es Beobachter in der UN-Generalversammlung.

Mehr über den Status Palästinas bei den Vereinten Nationen erfahren Sie in unserer Erklärung hier.

Die Verhandlung kann unter dem folgenden link in Englisch verfolgt werden: https://news.un.org/en/story/2024/04/1148731


* UN Photo/Manuel Elías

A detaillierter Blick zu Beginn der Sitzung des Sicherheitsrats auf die Lage im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage.

Gesonderte Links zum Thema Nahost

Aus gegeben Anlass werden auf dieser Beitragsseite, Links eingeordnet, die wir als Lesenswert ansehen, die jedoch, wenn sie in den bereits vorhanden Beiträge/Seite einfügen in der Masse untergehen würden. Es handeln sich hier um externe Links. Die Reihenfolge ist ungezwungen und ergibt sich aus der Lage der Veröffentlichung bzw. wann wir darauf aufmerksam wurden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aus Kapstadt fordert Dr. Mustafa Barghouti eine Ein-Staaten-Lösung für Palästina nach südafrikanischem Vorbild, „wenn die Palästinenser sich dafür entscheiden“
  2. Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen
  3. Dieter Hallervorden: GAZA GAZA

Aus Kapstadt fordert Dr. Mustafa Barghouti eine Ein-Staaten-Lösung für Palästina nach südafrikanischem Vorbild, „wenn die Palästinenser sich dafür entscheiden“

Der prominente palästinensische Arzt, Aktivist und ehemalige Informationsminister während der palästinensischen Einheitsregierung von 2007, Dr. Mustafa Barghouti, hat diese Woche die Schaffung eines palästinensischen Staates nach dem südafrikanischen System gefordert.

„Ich persönlich glaube, dass die beste Lösung ein einziger demokratischer Staat ist, damit die Menschen gleiche Rechte haben, wie wir es in Südafrika haben. Südafrika ist das beste Modell. Aber es liegt an den Palästinensern, diese Angelegenheit zu entscheiden, und dies sollte zu einem nationalen Konsens werden“, sagte Dr. Barghouti in Kapstadt, wo er bei einer Pressekonferenz mit der Palestine Solidarity Campaign sprach.

Der Menschenrechtsaktivist war in Südafrika, um Unterstützung für ein geeintes Palästina und ein Ende des Krieges gegen Gaza zu mobilisieren.

Quellen:

  1. https://www.newarab.com/news/south-africa-style-one-state-solution-palestine [1]15.März 2024
  2. https://senderfreiespalaestina.de/pdfs/mustafa-barghouti-suedafrika.pdf [2]15. März 2024

Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen

„Ich bin Dr. Ghassan Abu Sitta. Ich komme gerade aus Deutschland zurück, wo man mir die Einreise verweigert hat. Ich wollte an einer Konferenz in Deutschland teilnehmen, um über den Krieg in Gaza zu sprechen. Ich sollte als Zeuge über meine Arbeit als Arzt sprechen, der in den Krankenhäusern in Gaza gearbeitet hat.“ Ghassan Abu Sitta sitzt in einem Auto, das ihn vom Flughafen abgeholt hat. Es ist Freitag gegen Abend, der 12. April 2024. In der Hand hält der Arzt ein Mikrophon von Middle East Eye (MEE), einem in England ansässigen Internetportal, das in englischer und französischer Sprache Nachrichten über den Nahen und Mittleren Osten veröffentlicht. Ruhig und überlegt berichtet der Arzt, was ihm am Berliner Flughafen widerfahren ist, eindringlich blicken seine Augen durch die großen, dunkel gerahmten Brillengläser. Von Karin Leukefeld. 15.04.2024

Quelle zum Beitrag:


Dieter Hallervorden: GAZA GAZA

Der bekannte Darsteller und Theatermann, Dieter #Hallervorden, hat sich unerwartet deutlich, wenn auch in feinsinniger Lyrik, auf die Seite der im #Gazastreifen bombardierten Menschen gestellt. Das Video zeigt harte Bilder mit einem sensiblen Lied, nicht nur für die palästinensischen Menschen, sondern auch für eine friedliche Zukunft Israels.

“ich weiß aber auch Grausamkeiten haben
zumeist Vorgeschichten und kein Mensch wird als
Terrorist geboren”

“… und das soll kein Völkermord sein?”


References

References
1 15.März 2024
2 15. März 2024

12.04.2024: Chronologie des Verbots der Palästina-Konferenz und Erklärung zum Verbot, Pressekonferenz und das Video, sowie der dt. Text von Yanis Varoufakis und weiterführende Links sowie eine komplette Videodokumentation

Inhaltsverzeichnis

  1. Erfahrungsbericht:
  2. Erklärung Anwält*innenKollektiv Berlin
  3. PRESSEKONFERENZ: Zum Verbot des Palästina-Kongresses (auf Deutsch und Englisch)
  4. Das Video über Palästina, das dazu führte, dass Yanis Varoufakis aus Deutschland verbannt wurde
  5. Dr. Ghassam Abu Sitteh, nimmt Stellung zu seinem Verbot in Deutschland einzureisen
  6. Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde
  7. Yanis Varoufakis wurde vom deutschen Innenministerium von der Ausübung politischer Aktivitäten in Deutschland VERBOTEN.
  8. ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN
  9. Die Polizei führt eine Razzia bei der Berliner Konferenz durch, während die Unterdrückung des Palästina-Aktivismus in Deutschland eskaliert
  10. Abir KoptyBetreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
  11. 15. April 2024 – Regierungspressekonferenz | BPK u. a. “Palästina-Kongress” (Tilo)
  12. 17.04.2024: Dr. Ghassan Abu-Sittah: »Morgen ist ein palästinensischer Tag«
  13. 21.04.2024: „Du bist verrückt, Deutschland“
  14. 21.04.2024: Gegen Repression und deutsche Staatsräson! Liste ausgeladener Gäste seit dem 07.10.023 (130 Stand 21.04.2024)
  15. 22.04.2024: Verfolgter Palästinaaktivist: »Deutschland steht vor Gericht – nicht ich!«
  16. 26.04.2024: komplette Videodokumentation zum Kongreß

Erfahrungsbericht:

Ein kleine Chronologie (stenomäßig) zur Palästina-Konferenz und ihrem Verbot.

Foto: Ingo Müller, Das Begrüßungskomitee steht schon da und wartet auf uns:

Foto: Ingo Müller

Am 12. April wurde auf der Seite zur Palästina-Konferenz um 10.30 der Ort und der Einlass ab 12.00 bekannt gegeben. Als ich gegen 11.30 ankam, warteten schon mehrere Personen. Es wurde 12.00 und wir warteten immer noch auf den Einlass

Video: Ingo Müller

Zwischenzeitlich wuchs die Anzahl der Polizei immer mehr.

Über ehemals Twitter kam dann die untenstehende Mitteilung der Polizei, dass auf Grund bauliche Gegebenheiten nur 250 Personen rein dürfen.

Video: Ingo Müller

Gegen 13. 35 wurde folgende Erklärung seitens der Palästina-Konferenz abgegeben. s. Video

Video: Ingo Müller

Um 13.38 wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass die Personen die vor der Germaniastr. 18-20 stehen als Versammlung eingestuft wurden und dementsprechend nicht gegen folgende Auflagen verstoßen dürfen. s. Video

Video: Ingo Müller

Zwischendurch wurde öfters: Deutschland finanziert, Israel bombardiert” gerufen.

Video: Ingo Müller

Stimmungsvideo

Video: Ingo Müller

16:57 wurde über Twitter folgendes durch die Polizei mitgeteilt: Aufgrund rechtlicher Überprüfungen im Zusammenhang mit Redebeiträgen wird der Livestream der Versammlung zeitweise durch Abschalten des Stroms unterbunden. Wir bitten um Ihre Geduld.

Bild: Ingo Müller

Kurz nach 17:00 wurde über Twitter folgende Nachricht herausgebracht:

“Auf dem “Palästina-Kongress” wurde ein Redner zugeschaltet, der ein politisches Betätigungsverbot hat. Es besteht die Gefahr, dass wiederholt ein Redner zugeschaltet wird, der sich schon in der Vergangenheit antisemitisch bzw. gewaltverherrlichend öffentlich geäußert hat. Daher wurde die Versammlung beendet und auch für Samstag sowie Sonntag ein Verbot ausgesprochen.”

Foto: Ingo Müller

Stimmung war friedlich und ausgelassen sowie musikalisch.

Video: Ingo Müller

Hier noch eine kleine Fotogalerie:


Erklärung Anwält*innenKollektiv Berlin

Anwält*innenKollektiv Berlin

Berlin, 13.04.2024

Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung

Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürger*innen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist. Die Veranstalter wollte an die mehr als 32.000 Palästinenser*innen erinnern, die in Folge dieser militärischen Intervention im Gazastreifen ihr Leben lassen mussten, an die zerstörten Familien, die vernichtete Infrastruktur, die verlorenen Kulturgüter und die 1,9 Millionen Vertriebenen, die mit der flächendeckenden Bombardierung überwiegend ziviler Einrichtungen zu beklagen sind. Er wollte in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtern, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Politik der Bundesrepublik hierzu Beihilfe leistet. Der Anmelder wollte damit zugleich erreichen, dass die von den Ereignissen betroffenen Menschen aus dem Gefühl politischer Ohnmacht und Handlungsunfähigkeit heraustreten, sich vernetzen und politisch tätig werden können, um dem gemeinsamen Ziel der Erreichung eines Schweigens der Waffen, der Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen, der Freilassung von Geiseln und politischen Gefangenen, der Herstellung eines völkerrechtskonformen Zustandes in Nahost sowie der Sicherung eines dauerhaften Friedens auf der Grundlage eines gleichberechtigten Gesellschaftsmodells zu dienen.

II. Vorangegangene Sicherheitsgespräche nach dem Kooperationsgebot

Im Vorfeld gab es mehrfache Sicherheitsgespräche zwischen dem Anmelder, dem Anwält*innenKollektiv und der Polizei, mit dem Ziel die Veranstaltung zu schützen, wie rechtlich vorgesehen, und die Veranstaltung störungsfrei abzuhalten. Diese Gespräche sind sehr gut verlaufen, wir hatten zu keinem Zeitpunkt Anlass von Verbots- oder Beschränkungsabsichten auszugehen und dass trotz des Drucks aus Politik und Medien.

Noch am Morgen des Kongresses am 12.4.2024 wurde das Programm und die darin vorgesehenen Redner*innen mit der Polizei besprochen und bestätigt. Die polizeilichen Maßnahmen die dann während des Kongresses angeordnet worden sind, glichen daher einer Überrumpelung und stehen im Widerspruch zum Kooperationsgebot. Das Kooperationsgebot ist im Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verankert und Grundlage aller Gespräche zwischen Anmelder, Anwaltschaft und Polizei.

III. Polizeiliche Maßnahmen zu Beginn des Palästina Kongresses

Während des laufenden Programms wurde wenige Minuten nach Beginn des Abspielens einer im Programm bekannt gemachten Video-Botschaft von Dr. Salman Abu Sitta ( Karteograph) der Versammlungssaal von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Duisburg betreten, die sich sogleich vor der Bühne aufbauten und die Unterbrechung des Videos verlangten. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass der Redner ein Betätigungsverbot in Berlin erhalten habe. Dieses Betätigungsverbot war dem Anmelder zuvor weder bekannt gemacht worden noch sonst bekannt gewesen. Es war nach dem Bekunden der Einsatzkräfte auch diesen gerade erst mitgeteilt worden. Nachdem zunächst die Tonspur weiterlief, wurde ohne Inanspruchnahme des hierfür mehrfach angebotenen Schlüssels im Wege der Selbstvornahme die Tür zum Betriebsraum mit Zwang geöffnet und der Strom abgeschaltet. Trotz dieses eskalativen Polizeivorgehens – der Veranstalter hätte in Kenntnis des polizeilichen Begehrens das Programm angepasst – blieb die Lage vor Ort ruhig, wurde von den Ordner*innen beruhigend auf die Teilnehmer*innen eingewirkt und kam es zu keinerlei körperlichen Auseinandersetzungen.

Mit dem Kontaktbeamten der in Amtshilfe tätigen Polizeikräfte aus Nordrhein-Westfalen wurden Kooperationsgespräche geführt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits gerichtlich geklärt sei, dass ein Betätigungsverbot nicht für das Abspielen von Videos von im Ausland befindlichen Personen zur Anwendung komme. Es wurde zugesagt, dass dies geprüft werde. Dem Vernehmen nach haben weder Polizei noch der anwesende Vertreter der Staatsanwaltschaft in den angespielten Äußerungen einen strafbaren Inhalt feststellen können. Als der Anmelder gleichwohl anbot, auf das Abspielen des Videos zu verzichten, wurde problematisiert, dass der Live-Stream womöglich strafbare Äußerungen in die ganze Welt transportiere, was den Kreis der Wahrnehmenden unwägbar erweitere. Daraufhin bot der Anmelder an – unter Protest gegen die Anordnung –, vorläufig auf die Schaltung des Livestreams zu verzichten, um die Veranstaltung fortsetzen zu können. Dies schien ein gangbarer Kompromiss. Gleichwohl entschied der Gesamteinsatzleiter, dass die Versammlung aufzulösen sei und der Kongress nicht stattfinden könne. Er begründete dies gegenüber einem Mitglied des Anwält*innenKollektivs damit, dass eine Video-Botschaft einer Person gezeigt wurde, gegen die ein Betätigungsverbot ergangen sei, was wiederum auf Äußerungsdelikte dieser Person gestützt worden sei. Dies (allein) gebe ihm hinreichenden Anlass zu der Vermutung, dass bei Fortsetzung des Kongresses strafbare Äußerungen erfolgen werden, die jenen entsprächen, deretwegen das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta ergangen sei. Dass es im bisherigen Verlauf der Versammlung zu solchen strafbaren Äußerungen nicht gekommen ist, dass das Betätigungsverbot gegen Dr. Salman Abu Sitta den Veranstalter*innen nicht bekannt gewesen ist und diese kooperationsbereit sind, ändere nichts an seinem Entschluss, was er mit der besonderen Schwere des Schutzgutes rechtfertigen könne, dem die Beschränkung der Meinungsfreiheit diene. Er werde, so Polizeidirektor im Gespräch mit der Anwaltschaft, nicht abwarten, bis eine strafbare Meinungsäußerung erfolge.

Grundsätzlich können Versammlungen in geschlossenen Räumen gemäß § 22 Nr 3 VersFG Berlin aufgelöst oder verboten werden, wenn 1. eine unmittelbare Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs zu befürchten ist, oder 2. eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Personen, oder 3. die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung Äußerungen erfolgen, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen darstellen. Nichts von dem liegt hier vor. Es gab keine unmittelbare Gefahr für einen unfriedlichen Verlauf, oder für Leib und Leben, oder für Äußerungsdelikte.

IV. Rechtlicher Maßstab für Auflösung und Verbot

In der ständigen Rechtsprechung wird der Auflösungstatbestand des § 22 Nr. 3 VersFG BE bzw. Art. 5 Versammlungsgesetz Bund dahingehend ausgelegt, dass

„zum einen die darin erfassten Meinungsäußerungsdelikte von beträchtlichem Gewicht sein, sowie zur Unfriedlichkeit führen müssen, und zum anderen die das Verbot tragenden Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel ausschließenden Sicherheit festgestellt sein müssen, damit die zusätzlich erforderliche Prognose des Verhaltens des Veranstalters oder seines Anhangs eine tragfähige Grundlage hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25.04.1998 – 1 S 1143/98 – VBlBW 1998, 426).

Nur wenn erkennbare Umstände darauf schließen lassen, dass das Vertreten strafbarer Ansichten bzw. das Dulden strafbarer Äußerungen das maßgebende Anliegen der Versammlung ist, kommt ein Totalverbot in Frage. Lässt eine gesicherte Gefahrenprognose diesen Schluss nicht zu, sind nur weniger einschneidende Beschränkungen zulässig (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 33). Weil bloße Beschränkungen gegenüber dem Verbot geringere Eingriffe sind, darf in Anwendung des Grundsatzes der Erforderlichkeit ein Schluss von der Verbotsermächtigung auf die Ermächtigung zum Erlass verbotsvermeidender aber gleichwohl zwecktauglicher Maßnahmen gezogen werden (vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O. § 5 Rn. 43 m.w.N.).“ (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 – 1 S 349/10 –, juris 45)

Nach diesen Maßstäben entbehrt die angegriffene Verfügung jeglicher tatsächlichen Grundlage. Wie der Gesamteinsatzleiter dem Anwält*innenKollektiv gegenüber selbst eingeräumt hat, hatte der Anmelder keinerlei Kenntnis über bestehende Betätigungsverbote nicht anwesender Personen. Es sind auch im Verlauf der Versammlung keine strafbaren Äußerungen festgestellt worden, die ihrer Art und Schwere nach als Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zu verfolgen wären. Auf solche Feststellungen wurde die Auflösungsverfügung auch gar nicht gestützt.

Erst recht waren Äußerungen – ihre Strafbarkeit unterstellt – nicht darauf gerichtet oder geeignet, zu Unfriedlichkeit zu führen – weder in der Versammlung selbst noch über diese hinausgehend. Ein solches Anliegen hat der Veranstalter auch gar nicht verfolgt. Das gesamte Szenario der Orchestrierung polizeilicher Maßnahmen haben dazu auch gar keine Gelegenheit gegeben. Die Versammlungsteilnehmenden hatten eher das Gefühl, sich auf einer Versammlung der Polizei zu befinden als dass sich die Polizei auf einer selbstbestimmt durchgeführten Versammlung befunden hätte

Für die Polizei war vor Ort ersichtlich, dass weder eine strafbare Äußerung vor Ort getätigt wurde, noch der Verlauf der Veranstaltung als Versammlung nicht unter freiem Himmel unfriedlich war. Die Maßnahmen wurden also auf einer bewusst falschen Tatsachengrundlage gestützt, wie Videoaufzeichnungen in den sozialen Medien zeigen.

In Ermangelung konkreter Anknüpfungspunkte fehlt es schon an der erforderlichen Gefahrenprognose. Erst recht trägt die Annahme nicht, dass aufgrund des Verhaltens des Veranstalters oder der Teilnehmenden davon ausgegangen werden könne, dass die für die Auflösung am 12. April 2024 und das weitere Verbot der folgenden Veranstaltungstage bis einschließlich 14. April 2024 herangezogenen Tatsachen mit einer vernünftige Zweifel aus-schließenden Sicherheit festgestellt worden sind.

Dieser Befund wird noch durch den Umstand gestützt, dass der Veranstalter auch nicht gegen das Betätigungsverbot verstößt – von dem er keine Kenntnis hatte –, wenn er das Video eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorführt, der sich im Ausland befindet. Dies folgt bereits aus der Systematik und dem Regelungsgegenstand der das Betätigungsverbots, dass lediglich ein Verhalten im Inland unter der Voraussetzung persönlicher Anwesenheit erfasst.

Maßnahmen in einem ähnlich gelagerten Fall des politischen Betätigungsverbots wurden erst letztes Jahr für rechtswidrig vom VG Berlin erklärt (VG Berlin, Urteil v. 22.03.2023, VG 24 K 256.19). Hier weigert sich die Polizei Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und umsetzen.

V. Mildere Maßnahmen als die Auflösung waren ersichtlich möglich

Es wären nach § 22 Abs. 2 VersFG BE mildere Maßnahmen zu treffen gewesen, namentlich ein Aufführungs- bzw. Abspielverbot bestimmter Videobotschaften oder ein Redeverbot für persönlich Anwesende. Hiervon hat jedoch weder die Versammlungsbehörde in ihrem Bescheid Gebrauch gemacht, noch wurden vor Ort entsprechende Anordnungen getroffen. Die Tatsache, dass Dr. Salman Abu Sitta eine Grußbotschaft an den Kongress senden werde, war allgemein bekannt. Es war im Informationsaustausch mit der Polizei am 8. April 2024 auch mitgeteilt worden, dass abgespielte Beiträge auf mögliche strafbare Inhalte vorab durchgesehen und alle Redner*innen über die Rechtslage in der Bundesrepublik aufgeklärt würden. Dies wurde auch gegenüber dem Gesamteinsatzleiter wiederholt. Ebenso wurde angeboten, der Polizei die Videobeiträge zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Auch hierauf wurde sich nicht eingelassen.

Damit hat die Polizei ein völlig unverhältnismäßiges und grundgesetzwidriges Verhalten an den Tag gelegt. Die vielen und gravierenden rechtliche Bedenken und Argumente, die vom Anwält*innenkollektiv vorgetragen wurden, wurden außer Acht gelassen.

Im Anschluss wurde der Saal geräumt, wobei es mindestens 3 Festnahmen gegeben hat. Berichtet wurde zudem, dass ehemalige Teilnehmende und Journalist*innen auf dem Nachhauseweg von der Polizei verfolgt, beobachtet, festgestellt, und durchsucht wurden.

VI. Weitere politische Betätigungsverbote und Kontaktverbote

Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurde bekannt, dass einem aus Großbritannien einreisenden Redner, Dr. Ghassan Abu Sittah (Rektor der Universität Glasgow und Mediziner) von der Bundespolizei ein Einreiseverbot erteilt, dieser im Terminalbereich festgehalten und seines Passes entledigt wurde, bis er nach längerer Befragung nach London zurückkehrte. Auch ist im untersagt worden, seinen Redebeitrag online zu halten.

Am 13.4.2024 wurde bekannt, dass gegen Yannis Varoufakis (ehemaliger Finanzminister Griechenlands und Vorsitzender der Partei Diem25) ebenfalls auf mündliche Anordnung der Polizei ein „Betätigungsverbot“ erlassen wurde. Die Verfügung erging durch die Bundespolizei im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren. Die Rechtsgrundlage wurde nicht mitgeteilt.

Aus unserer Mandantschaft sind zudem in mindestens zwei Fällen weitere Kontakt- und Betätigungsverbote bekannt geworden. Verboten wurde jeglicher Kontakt oder die Beherbergung von Teilnehmenden oder Veranstaltenden des Palästina Kongresses.

VII. Einschüchterungen im Vorfeld

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass das Verbot des Palästina Kongresses sich einreiht in verschiedene schikanierende Vorgänge im Vorfeld. Dazu gehört u.a. die Sperrung des Kontos der Jüdischen Stimme e.V., auf dem Spenden für den Kongress gesammelt wurden. Dazu gehören auch die „Sicherheitswarnungen“ der Polizei gegen das Cafe MadaMe, wo ein Spendenabend für den Palästina Kongress stattfinden sollte, und unter Druck abgesagt wurde. Dazu gehören auch die Einschüchterungsversuche gegen den Vermieter des Saals für den Palästina Kongress: hierzu wurden verschiedene Behörden eingeschaltet, um angebliche Mängel des Brandschutzes und der Nutzungserlaubnis zu finden.

VIII. Fazit

Das Anwält*innenKollektiv Berlin bleibt im Angesicht dieser Entwicklungen erschüttert. Jegliche rechtsstaatlichen Versuche, die Versammlung und die Versammlungsteilnehmenden zu schützen und für störungsfreien und rechtmäßigen Ablauf zu sorgen, wurden von der Polizei torpediert. Der Eindruck wurde geschaffen, dass hier jenseits aller bewährten versammlungsrechtlichen Erfahrungen, Rechtsprechung und verfassungrechtlicher Verankerung, Rechtsschutz verkürzt werden sollte. Es erhärtet sich auch der Eindruck, dass die Polizei politischem Druck ausgesetzt war, der sie dazu veranlasste, wissentlich rechtswidrig tätig zu werden. Uns wird hier eine rechtsstaatliche Entgegnung nicht nur erschwert, sondern ist so kaum mehr möglich: Ein vorheriges Verbot –wie dies in Politik und Medien gefordert wurde- hätte man nicht rechtssicher erlassen können; hiergegen hätten sich die Veranstalter erfolgreich im Wege des Eilrechtsschutzes wehren können. Das Verbot vor Ort hat den Rechtsschutz maximal verkürzt.

Wir können nur davon ausgehen, dass das Thema Palästina und die Diskussion um den dort stattfindenden Genozid, trotz mehrfacher einstweiliger Anordnungen des IGHs mundtot gemacht werden sollen. Und dies trotz der deutschen Beteiligung am Genozid, die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Mit der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit für die Repression gegen den Palästina-Kongress ist jetzt wohl das Gegenteil eingetreten.

Quelle:


PRESSEKONFERENZ: Zum Verbot des Palästina-Kongresses (auf Deutsch und Englisch)


Das Video über Palästina, das dazu führte, dass Yanis Varoufakis aus Deutschland verbannt wurde

Yanis Varoufakis sollte am Freitag, dem 12. April, auf dem Palästina-Kongress in Berlin eine Rede halten, als die deutsche Polizei in den Veranstaltungsort eindrang und die Veranstaltung im Stil der 1930er Jahre auflöste. Urteilen Sie selbst, zu welcher Gesellschaft sich Deutschland entwickelt, wenn die Polizei die folgenden Worte verbietet.

Foto: Ingo Müller

Hier gehts zum dt. Text seiner Rede


Dr. Ghassam Abu Sitteh, nimmt Stellung zu seinem Verbot in Deutschland einzureisen

„Komplizen eines Verbrechens versuchen, die Beweise zu verbergen und die Zeugen zum Schweigen zu bringen.“

Der britisch-palästinensische Arzt Ghassan Abu Sittah, der durch seine Arbeit im Krankenhaus in Gaza bekannt geworden ist, sprach vor der deutschen Botschaft in London, nachdem er festgenommen und aus Deutschland abgeschoben worden war, als er an einer Konferenz teilnehmen wollte, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza vorlegen sollte und seine Zeugenaussage als in seinen Krankenhäusern tätiger Arzt.

hier gehts es zum Transkript in dt. Sprache


Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde

Exklusiv: Interview mit Dr. Ghassan Abu Sittah, nachdem er bei der Einreise nach Deutschland festgenommen wurde

In einem exklusiven Interview mit Middle East Eye schilderte Ghassan Abu Sittah, ein britisch-palästinensischer Arzt, der durch seine Arbeit in Gaza bekannt geworden ist, wie ihm auf einem Flughafen in Deutschland die Einreise verweigert wurde. Abu Sittah wollte an einer Konferenz teilnehmen, auf der er Beweise zum Krieg in Gaza und seine Zeugenaussage als Arzt vorlegen würde, der in den dortigen Krankenhäusern arbeitete.

Hier gehts zum dt. Transkript


Yanis Varoufakis wurde vom deutschen Innenministerium von der Ausübung politischer Aktivitäten in Deutschland VERBOTEN.

Eilmeldung: @diem25.org ’s @yanis.varoufakis vom deutschen Innenministerium verboten, jegliche politische Aktivität in Deutschland auszuüben! #palaestinakongress

Videoquelle:


ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN

Auszug aus der Erklärung:

ERKLÄRUNG DES BUNDESAUSSCHUSSES FRIEDENSRATSCHLG ZUM VERBOT DES PALÄSTINA-KONGRESSES IN BERLIN

Der vom 12.-14.4. geplante Palästina-Kongress in Berlin unter dem Motto: „Wir klagen an“ wurde nach im Vorfeld bereits stattgefundenen massiven Diffamierungen aus Politik und Medien am Freitag nur kurze Zeit nach Beginn aufgelöst und verboten.

Mehrere Menschen, darunter auch Personen jüdischer Herkunft, wurden verhaftet. Das Vorgehen von Politik und Polizei – obwohl es weder vor, noch während noch nach dem Kongress zu keinerlei strafbaren Äußerungen gekommen ist – darf nicht hingenommen werden.

Bereits im Vorfeld wurde alles versucht, um die friedliche Konferenz zu verhindern, auf der insbesondere eine Koexistenz von Israelis und Palästinensern praktiziert wurde. Die Schikanen gingen von Kontensperrungen und dem Versuch, mithilfe des Bauamts und der Feuerwehr unüberwindbare Hürden aufzubauen sowie willkürliche Auflagen zu erlassen, über Betätigungsverbote bis hin zur Verhinderung von Einreisen.”

Weiterlesen hier:


Die Polizei führt eine Razzia bei der Berliner Konferenz durch, während die Unterdrückung des Palästina-Aktivismus in Deutschland eskaliert

Die NachDenkSeiten schrieben sich am 15.04.2024 in ihre Online-Ausgabe zur verbotenen Palästina-Konferenz:

“An diesem Wochenende sollte ein Palästina Kongress in Berlin stattfinden. Er wurde von der Polizei abgebrochen und unterbunden. Wir geben im Folgenden unter A. die Rede von Yanis Varoufakis wieder [1] s. Inhaltsverzeichnis unter Punkt 4, die er in Berlin nicht halten konnte, und außerdem unter B. einen Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty. – Der Zustand der demokratischen Debatte, der Zustand der Demokratie in Deutschland wird immer unerträglicher. Inzwischen wird dem deutschen Volk quasi verboten, die andere Sicht der Dinge kennen zu lernen. Albrecht Müller”

Den Text des palästinensischen Journalisten Abir Kopty wollen wir euch nicht vorenthalten:

Abir Kopty
Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany

Abir Kopty
Betreff: Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany

Abir Kopty is a Palestinian journalist and writer based in Berlin.
Police raid Berlin conference as repression of Palestine activism escalates in Germany
mondoweiss.net

In einem schockierenden, aber erwarteten Schritt durchsuchte und schloss die Berliner Polizei den “palästinensischen Kongress”, als er am Freitag, dem 12. April, begann. Der Kongress sollte eine dreitägige Veranstaltung mit Rednern aus der ganzen Welt sein, darunter Ghassan Abu-Sittah, Salman Abu Sitta, Noura Erakat und Ali Abunimah, darunter viele andere.

Die Konferenz, die von palästinensischen, jüdischen und internationalen Gruppen organisiert wurde, zielte darauf ab, den Völkermord in Gaza und die israelischen Verbrechen gegen die Palästinenser zu diskutieren und als Tribunal für Israel und einen seiner größten Unterstützer und Waffenlieferanten zu dienen: Deutschland.

“Die Tatsache, dass wir es geschafft haben, hier zu sein und diese Konferenz abzuhalten, ist an sich ein Akt des Widerstands”, sagte die palästinensische Journalistin Hebh Jamal in ihrer Eröffnungsrede auf der Konferenz.

Jamal wusste nicht, dass ihre Rede die einzige Rede sein würde, die über den geplanten Drei-Tage-Zeitplan gehalten werden würde.

Einschüchterung der Regierung

Jamal bezog sich auf die aufgeladene öffentliche Atmosphäre, die den Kongress vorangetrieben hat. Seit Wochen, seit der Ankündigung der Veranstaltung, arbeiten die deutschen Behörden, die Polizei und die Medien daran, dieses eine Ereignis zu verhindern.

Deutsche Medien nannten es unter anderem einen “Kongress der israelischen Hasser”, eine Konferenz von “Terror-Apologeten” und führten eine Verleumdungskampagne gegen die Redner durch. Politiker riefen auf, die Einreise für Redner auf der Konferenz zu verbieten, und der Berliner Senat kam dem Verbot sehr nahe.

Unabhängig davon hat die Regierung in den Wochen vor dem Kongress viele Schritte unternommen, um die Organisatoren unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Häuser von Aktivisten, die an der Konferenz beteiligt waren, wurden durchsucht und eine Spendenaktion für den Kongress wurde verboten. Darüber hinaus haben laut den Organisatoren zwei Veranstaltungsorte die Veranstaltung aufgrund von Polizeidruck und Drohungen abgesagt, und die Berliner Behörden haben auch das Bankkonto der Jüdischen Stimme / Jewish Voice, einem der Organisatoren des Kongresses, eingefroren und wo alle Beiträge für die Veranstaltung gesammelt wurden.

Am Tag der Konferenz entsandte die Polizei 2.500 Polizisten in der Nähe des Veranstaltungsortes und in der Halle ein.

Die Polizei erlaubte nur 250 Teilnehmer an der Veranstaltung, von 800 Teilnehmern, die ihre Tickets im Voraus reserviert hatten. Und wenn das nicht genug wäre, Dr. Ghassan Abu-Sittah wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und nach Großbritannien zurückdeportiert. Er sollte am Abend auf dem Kongress über das sprechen, was er in Gaza erlebt hat.

Als die Veranstaltung kurz vor dem Beginn stand, wurden zwei Dutzend der feindlichen und antipalästinensischen Journalisten, die die Aufstachelungskampagne gegen die Konferenz geführt hatten, von der Polizei hereingelassen, obwohl sie nicht von den Kongressorganisatoren akkreditiert waren. Es sah aus wie ein Hinterhalt. Diese 25 waren auch in der offiziellen Mitarbeiterzahl enthalten, was bedeutete, dass 25 weniger registrierte Teilnehmer teilnehmen durften.

Nachdem die Konferenz begonnen hatte, waren alle erleichtert, dass trotz allem, was “wir es geschafft haben”, egal wie angespannt und unsicher sich die Menschen in der schweren Anwesenheit der Polizei im Inneren fühlten, begleitet von feindlichen Medienvertretern, die herumwanderten und Menschen filmten. Es gab ein kleines Gefühl des Sieges angesichts der letzten langen, anstrengenden und schrecklichen sechs Monate in einem Land, das die Trauer und Wut seiner palästinensischen Gemeinschaft nicht als legitim ansieht.

Dieser Moment des kleinen Sieges dauerte jedoch nicht lange.

Die deutsche Polizei hatte eine Mission für den Tag: diese Veranstaltung zu schließen. Sie warteten nur auf den richtigen Moment. Wenn es keinen richtigen Moment gäbe, würden sie einen schaffen.

Polizeiüberfall-Ereignis, Stromausfall

Der nächste Redner nach dem Journalisten Heba Jamal war der renommierte palästinensische Gelehrte und Autor Salman Abu Sitta, der aus der Ferne durch ein vorab aufgezeichnetes Video teilnahm.

Zwei Minuten nach dem Video stürmten Dutzende von Polizisten plötzlich die Mitte der Halle vor dem Bildschirm und der Bühne und stoppten das Streaming.

Als die Polizei die Bühne des palästinensischen Kongresses stürmte, um die Veranstaltung zu stoppen, schrie ein Organisator: “Sie sind derzeit peinlich, lassen Sie sie sich in Verlegenheit bringen!” Alle nickten.

Die Polizei behauptete zuerst, dass Abu Sitta etwas gesagt habe, das zu Gewalt oder Hass anstiften würde. Als die Organisatoren sie baten, den Satz zu bestimmen, sagten sie, sie müssten es überprüfen. Sie wussten es nicht.

Danach behaupteten sie, dass Salman Abu Sitta von “politischen Aktivitäten” in Deutschland ausgeschlossen wurde. Für sie wurde diese Fernrede als Verstoß angesehen. Aber die Anwältin der Veranstaltung, Nadja Samour, erklärte, dass die Polizei die Teilnehmerliste am Morgen überprüft und nichts in Bezug auf Abu Sitta markiert habe. Die Organisatoren schlugen vor, dass die Organisatoren den Rest der Rede von Abu Sitta nicht überprüfen, sondern mit dem Rest der Redner fortfahren.

Die Polizei wollte auch das Live-Streaming der Veranstaltung verhindern, aus der hypothetischen Angst, dass ein Redner etwas sagen könnte, das Anstiftung beinhalten könnte. Als die Organisatoren gegen eine solche hypothetische Annahme argumentierten, brach die Polizei in den Stromraum des Veranstaltungsortes ein und schnitt den Strom ab. Die Polizei beschloss dann, die gesamte Veranstaltung für die gesamten drei Tage zu verbieten, und befahl allen, den Veranstaltungsort zu evakuieren.

Als die Menschen anfingen, die Halle zu verlassen, verhaftete die Polizei mehrere Aktivisten, darunter zwei jüdische Aktivisten. Ja, in Deutschland gibt es nur eine Art von Juden, die als legitim angesehen wird: eine, die kein Problem mit dem Völkermord an Israel hat.

Laut Samour teilte die Polizei den Organisatoren mit, dass der Befehl, die Konferenz zu schließen, von “ganz oben” (“die Spitze”) kam. Sie sagte, obwohl sie das nicht bestätigen konnten, gab es eindeutig eine unterbrochene Kommunikation zwischen der Bundespolizei und der Berliner Polizei. Es ist unklar, woher die Entscheidung kam und wie und wann sie der Polizei vor Ort mitgeteilt wurde.

Wachsender Autoritarismus

In einem Display, das die Position der meisten deutschen Politiker widerspiegelt, begrüßte die deutsche Innenministerin Nancy Faeser das Verbot des Kongresses und sagte: “Es ist gut, dass die Berliner Polizei ein hartes Vorgehen gegen den sogenannten Palästina-Kongress in Berlin erklärt hat. Wir behalten die islamistische Szene sehr genau im Auge”.

Islamophobe und antipalästinensische Gefühle haben den öffentlichen Diskurs über Palästina hier in Deutschland vor dem 7. Oktober geprägt und sind nur noch schlimmer geworden. Polizeiliche Repression und hartes Durchgreifen sind ein normales Ereignis und nicht willkürlich.

Während die Organisatoren geschworen haben, die Entscheidung vor Gericht anzufechten, warnen sie, dass diese Repressionstaktiken darauf abzielen, die Bewegung zu erschöpfen.

“Wir wissen, dass die Welt zusieht und dass sie sehen, dass Deutschland seine antidemokratischen autoritären Tendenzen für jeden Tag mehr und mehr zeigt”, sagen die Organisatoren des palästinensischen Kongresses.

“Für all die Energie, die durch diese Unterdrückung verbraucht und verschwendet und absorbiert wird, ist es das Wichtigste, weiterhin über den Völkermord zu sprechen”, sagte Wieland Hoban, Vorsitzender der Jewish Voice for Just Peace in the Middle East, einem Mitorganisator des Kongresses.

“Wir sind stolz darauf, heute hier zu sein, das ist bereits ein Sieg, und sie werden uns nicht aufhalten”, sagte Co-Organisatorin Karin de Rigo von der Gruppe DIEM25.

Die Kongressorganisatoren hielten am Samstag, dem 13. April, eine Pressekonferenz ab, am Tag nachdem die Veranstaltung von der Polizei durchsucht und abgesagt wurde, um auf die schockierenden Ereignisse zu reagieren.

Sie stellten klar, dass das von der Polizei erlassene Verbot auch für jede alternative Veranstaltung gilt, die organisiert wird, um den Rednern einen Veranstaltungsort zu bieten, ob online oder persönlich.

“Was gestern passiert ist, sollte um die Welt gehen, Deutschland sollte beschämt und beschuldigt werden”, sagte der Filmemacher und Aktivist Dror Dayan auf der Pressekonferenz. Er forderte auch den kulturellen und akademischen Boykott Deutschlands.

Die Organisatoren stellten fest, dass sie immer noch keine schriftlichen Anordnungen erhalten hatten, in denen die ihnen von der Polizei mündlich auferlegten Einschränkungen angegeben waren.

“Das Verhalten der Polizei in den Wochen vor dem Ereignis und während des Ereignisses selbst ist kein Verhalten einer Polizei, das ist das Verhalten einer Mafia”, sagten die Organisatoren.

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Dieter Kaltenhäuser

15. April 2024 – Regierungspressekonferenz | BPK u. a. “Palästina-Kongress” (Tilo)

Frau Kock, es geht um den am Freitag aufgelösten Palästina Kongress, da hat er sich ja auch die Inministerin geäußert und da gibt’s jede Menge Kritik an den Vorgehen der Sicherheitsbehörden.Mich würde erstmal grundsätzlich interessieren warum die Ministerin diesem Kongress islamistische Propaganda vorgeworfen und diese Menschen die sich da versammelt haben als islamistische Szene bezeichnet hatte.

Wortlaut des Transkript hier entlang:


17.04.2024: Dr. Ghassan Abu-Sittah: »Morgen ist ein palästinensischer Tag«

Am 12. April hinderte die deutsche Regierung Dr. Ghassan Abu-Sittah an der Einreise in das Land, um auf einer Konferenz in Berlin als Zeuge des Völkermords in Gaza zu sprechen. Am Tag zuvor, am 11. April, wurde Abu-?Sittah nach seiner erdrutschartigen Wahl mit 80 Prozent der Stimmen als Rektor der Universität Glasgow in der Bute Hall eingesetzt. Nachstehend finden Sie eine übersetzte Abschrift von Dr. Abu-?Sittahs Rede.

Das Transkript der Antritsrede an der Universität Glasgow wurde von Mondoweiss veröffentlicht.

Auszug aus der Rede:

“Die Studenten der Universität Glasgow haben beschlossen in Gedenken an 52.000 getötete Palästinenser abzustimmen. In Gedenken an 14.000 ermordete Kinder. Sie stimmten in Solidarität mit 17.000 palästinensischen Waisenkindern, 70.000 Verwundeten – von denen 50 Prozent Kinder sind – und den 4 – 5.000 Kindern, deren Gliedmaßen amputiert wurden. Sie stimmten für die Solidarität mit den Schülern und Lehrern von 360 zerstörten Schulen und zwölf völlig dem Erdboden gleichgemachten Universitäten. Sie waren solidarisch mit der Familie und dem Gedenken an Dima Alhaj, einer Absolventin der Universität Glasgow, die zusammen mit ihrem Baby und ihrer ganzen Familie ermordet wurde.


Zu Beginn des 20. Jahrhunderts sah Lenin voraus, dass echter revolutionärer Wandel in Westeuropa vom engen Kontakt mit den Befreiungsbewegungen gegen den Imperialismus und in den Sklavenkolonien abhängt. Die Studenten der Universität Glasgow haben verstanden, was wir zu verlieren haben, wenn wir zulassen, dass unsere Politik unmenschlich wird. Sie haben auch verstanden, dass das Wichtige und Besondere an Gaza darin besteht, dass es das Labor ist, in dem das globale Kapital den Umgang mit überschüssigen Bevölkerungsgruppen erprobt.”

Quelle:

und hier die Übersetzung [2]Zur Verfügung gestellt von http://www.magma-magazin.su

21.04.2024: „Du bist verrückt, Deutschland“

Rede, von Emily O’Sullivan [3]Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von … Continue reading auf der Kölner Demonstration gegen das Verbot des Palästina-Kongresses in Berlin

Guten Tag, liebe Freunde und Kameraden! Wir stehen hier auf der ganzen Welt vor deutschen Institutionen, vereint gegen alle unterdrückten Menschen – als Palästinenser, Juden, Deutsche, Ausländer, BIPOC und LGBTQIA+-Geschwister. Heute sind wir alle Palästinenser.

Das Leben der Palästinenser ist wichtig.

Es sind schreckliche, schreckliche Zeiten in Deutschland. Ich bin entsetzt. Ich bin wirklich entsetzt. Ich lebe seit fast zehn Jahren in diesem Land und war stolz auf die Werte der Meinungsfreiheit und der intellektuellen Debatte in diesem Land. Was in den letzten Tagen in Berlin passiert ist, ist unbeschreiblich. Ihr drakonisches Vorgehen gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine Peinlichkeit.

Dem renommierten britisch-palästinensischen Chirurgen und Rektor der Universität Glasgow, Dr. Ghassan Abu-Sittah, der 44 Tage lang die palästinensischen Opfer von Bomben und Kugeln in Gaza behandelte, wurde die Einreise nach Deutschland mit der unbegründeten Begründung verboten, er könne die „Öffentlichkeit stören“. Ordnung und Sicherheit der Teilnehmer.“ Während des Livestreams von Alma Sittah brach die Berliner Polizei unsere Türen auf und durchsuchte unsere Privaträume. Als führender Experte für die Nakba wurde ihm in Deutschland nun auch nur entfernte politische Aktivitäten verboten.

Hier geht’s zum gesamten Redebeitrag

und hier zur Übersetzung:


21.04.2024: Gegen Repression und deutsche Staatsräson! Liste ausgeladener Gäste seit dem 07.10.023 (130 Stand 21.04.2024)

Das @archive_of_silence hat seit dem 7. Oktober zudem 129 Fälle dokumentiert, bei denen Personen von öffentlichen Veranstaltungen aufgrund ihrer Meinung zum Krieg in Israel/Palästina ausgeladen wurden.

Anmerkung von archiveofsilence

“Diese Liste dient nur zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann keine vollständige Richtigkeit garantiert werden, da es sich bei den genannten Daten in einigen Fällen um das genaue Datum der Stornierung handelt, während es sich in anderen Fällen um das Datum der ersten verfügbaren Informationen über die Stornierung/Stilllegung handelt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste noch in Arbeit ist und kontinuierlich aktualisiert wird, um die aktuellsten und genauesten verfügbaren Informationen wiederzugeben. Benutzern wird empfohlen, die Details unabhängig zu überprüfen und diese Liste als allgemeine Referenz und nicht als endgültige Quelle zu betrachten. Wenn Ihnen fehlende Fälle auffallen, können Sie einen Beitrag leisten, indem Sie diese über die E-Mail-Adresse archiveofsilence@protonmail.com an uns senden. Wir werden sie dann zur Liste hinzufügen.”

Hier gehts zur Onlineversion der Liste

Gegen die Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen!


22.04.2024: Verfolgter Palästinaaktivist: »Deutschland steht vor Gericht – nicht ich!«

MagMa veröffentlicht hier die verschriftlichte Form der Verteidigungsrede und des Schlussplädoyers von Leon Wystrychowski von der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg, die er am 10. April 2024 vor dem Amtsgericht Duisburg vorgetragen hat.1 Er wird von der Duisburger Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft der »Billigung von Straftaten«, konkret der »Billigung von Morden« an »zivilen israelischen Staatsbürgern«, bezichtigt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass Leon Wystrychowski am 9. Oktober 20232 auf einer Demo in Duisburg die Parolen »Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada!« und »From the River to the Sea – Palestine will be free!« angestimmt hat.3

Hier zur Veröffentlichung:


26.04.2024: komplette Videodokumentation zum Kongreß

Hier geht es zur kompletten Videodokumentation von des Palästina-Kongreß: https://palaestinakongress.de/video-dokumentation


[4]Quellen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=113828&fbclid=IwAR1L19-h1mz6-ltHaB_Zfxa_tGli4KCekwWqLRMRC5UMEDUoM9tEMWBpgDo und in Original: … Continue reading

References

References
1 s. Inhaltsverzeichnis unter Punkt 4
2 Zur Verfügung gestellt von http://www.magma-magazin.su
3 Emily O’Sullivan ist eine neue Aktivistin und aufstrebende Autorin und Journalistin. Sie wuchs im fundamentalistischen Christentum auf, dachte bis zu ihren Dreißigern an die Koexistenz von Dinosauriern und Menschen und wusste nicht einmal, dass Palästina existierte. Mittlerweile hat sie vier Hochschulabschlüsse, darunter einen Doktortitel, und hat besser gelernt. Wenn sie so weit kommen kann, gibt es noch Hoffnung für die Menschheit. Besonders am Herzen liegt ihr die Beendigung des globalen Imperialismus, der Besatzung und des Krieges.
4 Quellen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=113828&fbclid=IwAR1L19-h1mz6-ltHaB_Zfxa_tGli4KCekwWqLRMRC5UMEDUoM9tEMWBpgDo und in Original: https://mondoweiss.net/2024/04/police-raid-berlin-conference-as-repression-of-palestine-activism-escalates-in-germany/

“Wir klagen an” – Resolution des Palästina Kongress 2024

Berlin, den 14. April 2024

Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord.

Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Mehr als 40‘000 Palästinenser:innen wurden bis Ende März durch das israelische Militär getötet. In Gaza starben seit Oktober 2023 mehr Kinder als in allen weltweiten Konflikten von 2019 bis 2022. Fast alle Bewohner:innen Gazas wurden aus ihren Wohnorten vertrieben. Mehr als eine Million Menschen leiden an schwerem Hunger. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin ist unterbrochen. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt.

Die Ermordung Zehntausender und die Vertreibung Hunderttausender konstituieren einen Genozid. Die israelische Kriegsführung zielt auf die Zerstörung der palästinensischen Nation und darauf, deren mit der Nakba 1948 begonnene Vertreibung aus Palästina zu vollenden und zur Flucht nach Ägypten oder in andere Länder zu zwingen.

Die Bundesregierung leistet Beihilfe zum Völkermord.

Deutschland ist der zweitwichtigste Waffenlieferant für den Genozid. Seit Oktober 2023 verzehnfachte der Bundessicherheitsrat bestehend aus Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt, Annalena Baerbock, Boris Pistorius, Christian Lindner, Nancy Faeser, Marco Buschmann, Robert Habeck und Svenja Schulze, sowie seinen Beisitzern Carsten Breuer, Dörte Dinger, Steffen Hebestreit und Günter Sautter die Waffenlieferungen an Israel.

Deutschland leugnet den Genozid. Nach der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes, der Anzeichen für genozidale Bestrebungen seitens des israelischen Staates sah, war es Vizekanzler Robert Habeck, der erklärte, dass der Vorwurf des Völkermordes „jeglicher Grundlage entbehre“. Die Mehrheit der privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender, als auch deutscher Zeitungen beteiligt sich an einer Desinformationskampagne.

Deutschland unterstützt die genozidale Hungerpolitik der israelischen Regierung. Während sich bereits im Januar 2024 die Hungersnot in Gaza ausbreitete, erklärte die Ministerin für Zusammenarbeit Svenja Schulze, die humanitäre Unterstützung Deutschlands an die Palästinenser:innen und die UNRWA einzustellen. Die westliche „Notversorgung“ durch eine Luftbrücke und auf dem Seeweg fungieren letztlich als humanitäre Flankendeckung für den Krieg.

Die Versammlungsfreiheit, die Organisationsfreiheit, die Freiheit von Presse und Wissenschaft werden eingeschränkt, um Proteste für einen Waffenstillstand zum Schweigen zu bringen. Dies geschieht durch Verordnungen der Innenminister. Es geschieht auch mit der Unterstützung regionaler und lokaler Politiker:innen, sowie der bereitwilligen Ausführung deutscher Polizist:innen und Verwaltungsbeamt:innen. Dass viele dieser Verordnungen „legal“ sind, zeigt, wie groß der repressive und antidemokratische Spielraum in Deutschland bereits seit Jahrzehnten ist. Heute werden Gesetze in Bundes- und Landesparlamenten debattiert, die fundamentale demokratische Rechte für jede und jeden dauerhaft und tiefgreifend einschränken werden.

Nie Wieder für alle.

Der Genozid in Gaza stellt daher ähnlich wie der Vietnam Krieg eine Zäsur in Deutschland dar. Die Regierung unterstützt schamlos und vor der Weltöffentlichkeit einen Völkermord. Der Lärm der Bombardements in Palästina wird nur durch das Verharmlosen, ja das vielfach dröhnende Schweigen zu den Kriegsverbrechen übertroffen. Deutsche Politiker:innen bemühen eine zynische Neuinterpretation der Geschichte und rechtfertigen im Namen des „Nie Wieder“ ihre Unterstützung eines Genozids.

Wer mit der Tötung von israelischen Zivilist:innen am 07. Oktober die Zerstörung und Ermordung der gesamten palästinensischen Zivilisation in Gaza rechtfertigt, begräbt auch jeden Anspruch auf Menschlichkeit und Demokratie. Die deutsche Regierung versucht diesen Genozid mit dem Recht auf „Selbstverteidigung“ zu rechtfertigen. Gleichzeitig spricht sie allerdings den Palästinenser:innen, die seit 76 Jahren Entrechtung und Vertreibung erleben, jedwedes Recht ab. Diese werden vielmehr rassistisch diffamiert, Protest wird unter den Generalverdacht des „importierten Antisemitismus“ gestellt. Hinter dieser Hetze und Diffamierung steht ähnlich wie zu Zeiten des Vietnam-Kriegs kalte geo-strategische Berechnung, insbesondere des deutschen und US-amerikanischen Imperialismus. In solchen Berechnungen gelten nicht alle Menschenleben gleichviel. Wir stellen uns gegen diese Entmenschlichung und die hinter ihnen stehenden Interessen.

Widerstand ist gerechtfertigt.

Wir, die Teilnehmer:innen des Palästina Kongresses erklären unseren Widerstand gegen diese aggressive und verbrecherische Politik. Wir verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Vollendung des palästinensischen Genozids und damit eines weiteren Genozids unter deutscher Beihilfe zu verhindern.

Wir erklären, die Namen der Verantwortlichen deutschen Entscheidungsträger:innen nie zu vergessen. Ihre Schuld ist nicht reinzuwaschen. Heute klagen wir sie moralisch an. Doch wir werden nie ruhen, bis sie zur Rechenschaft gezogen wurden.

Wir wissen, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Waffenlieferungen an Israel und die Kriegstreiberei der Regierung ablehnt. Trotz Lügen, Diffamierung und Hetze wird mehr und mehr Menschen bewusst, dass die Politik der deutschen Regierung zum Völkermord und zur Vertreibung von Millionen Menschen fu?hrt. Wir wenden uns an diese Menschen, unsere Kolleg:innen, Nachbar:innen, Mitschüler:innen: Erheben wir uns gemeinsam, damit der Genozid gestoppt wird, damit die Menschen Gazas, die Menschen Palästinas leben können. Durchbrecht gemeinsam mit uns das Schweigen und erhebt diese Forderungen. Schließt euch unserer Bewegung gegen Genozid und Krieg an.

Vereinen wir unsere Kräfte mit den Palästinenerser:innen, die für ihre Freiheit kämpfen und mit der internationalen Bewegung gegen den Genozid. Schließen wir uns Millionen von Menschen an, die weltweit auf die Straße gehen, um ihre Regierungen unter Druck zu setzen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Protesten von Arbeiter:innen in Katalonien, Italien, Belgien und Indien, die sich geweigert haben, an Flughäfen und Häfen Kriegsgeräte zu beladen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Aktivist:innen, die in England Blockaden und Besetzungsaktionen gegen die britische und israelische Rüstungsindustrie organisiert haben.

Unser Kampf für die Lebenden, für die Befreiung und Selbstbestimmung Palästinas!

  • Sofortiger Waffenstillstand, sofortiger Rückzug der israelischen Armee · Vollständige Aufarbeitung aller begangener Kriegsverbrechen.
  • Sofortige Aufhebung jeglicher Beschränkungen humanitärer Hilfe nach Gaza und die volle Ausfinanzierung der UNRWA.
  • Sofortige Öffnung aller Grenzübergänge von Rafah bis Allenby. Reißt die Apartheidsmauern ein.
  • Vollständige Reparationen Israels, Deutschlands und weiterer Verbündeter an das palästinensische Volk.
  • Sofortige Einstellung jeglicher militärischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Unterstützung Israels durch den deutschen Staat sowie ein umfassendes Militärembargo.
  • Sofortiger Rückzug der Bundeswehr, der US-Armee und aller NATO-Truppen aus dem Roten Meer und dem Nahen Osten! Nein zu Aufrüstung und Sondervermögen der Bundeswehr für den Krieg!
  • Nein zu der Verwendung der zionistischen IHRA-Definition durch jegliche Institutionen oder staatliche Behörden, nein zur Legitimierung des Genozids im Schulunterricht. Stoppt die Exmatrikulation von Studierenden und Entlassungen von Lohnabhängigen, die sich mit Palästina solidarisieren!
  • Schluss mit der Kriminalisierung und Repressionen der Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland. Sofortiger Stopp jeder Kriminalisierung palästinensischer Organisationen und Individuen sowie aller Abschiebungen. Öffnung der Grenzen und Aufnahme aller Geflüchteten bei vollem Recht auf Wohnen, Bildung und Arbeit.
  • Durchsetzung des Rückkehrrechts der palästinensischen Geflüchteten sowie Ende des seit über 76 Jahren andauernden zionistischen Siedlerkolonialismus und ethnischer Säuberung des gesamten besetzten Palästinas.

Wir rufen dazu auf, diese Forderungen in Vereinen, Parteigliederungen, Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Studierenden- und Schüler:innenvertretungen, in Kollektiven und Clubs einzubringen, zu diskutieren und zu unterstützen.

Denn die Verantwortung liegt bei uns. Zur Verwirklichung dieser Ziele rufen wir zu einer breiten Kampagne von Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen den israelischen Staat in Deutschland auf. Wir fordern die Offenlegung aller Geschäftsbeziehungen und Verträge deutscher Unternehmen mit Israel!

Wir rufen Gewerkschaften, Beschäftigte und die Bevölkerung dazu auf, Waffenlieferungen aus Deutschland zu stoppen. Wir fordern die Gewerkschaften auf, dem Aufruf ihrer palästinensischen Schwesterorganisationen zu folgen und eine international koordinierte Kampagne gegen das Morden zu organisieren. Jegliche Rechtfertigung und Unterstützung des Genozids in jedweder Form sind durch Streiks, Blockaden, Besetzungen oder zivilen Ungehorsam zu stoppen.

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 15.-22. April anlässlich des Tages der palästinensischen Gefangenen. Heute hält der israelische Staat weit über 10’000 palästinensische Menschen, darunter viele Minderjährige, im Verstoß gegen internationales Recht und Kriegsrecht als Geiseln.

Mobilisiert und organisiert gemeinsam mit uns zentrale Großdemonstrationen am 15. und 18. Mai in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und weiteren Städten. Wir rufen euch auf, die europaweite Nakba-Demonstration am 19. Mai in Brüssel zu unterstützen. Lasst uns anlässlich des 76. Jahrestages der Nakba, der Vertreibung des palästinensischen Volkes aus ihren Heimstätten und Dörfern, bundesweit und international koordiniert ein Zeichen gegen Genozid, Vertreibung und Spaltung setzen.

Denn wir, palästinensische und jüdische, deutsche und internationale Stimmen wissen: Frieden kann es nur auf Basis von Gleichheit und Gerechtigkeit herrschen, nur wenn die Unterdrückung der Palästinenser:innen voll und ganz beendet ist. Wir kämpfen für ein Ende des zionistischen Siedlerkolonialismus und seiner Apartheidpolitik vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer, einschließlich des Rückkehrrechts aller palästinensischen Geflüchteten.

You can sign the resolution here! Den Beschluss können Sie hier unterschreiben!

13.04.2024 Kundgebung und Demozug gegen des Verbotes des Palästina-Kongress – Foto- und Videoimpressionen


Videoimpressionen

Diese Aufnahmen entstanden während der Kundgebung zum Verbot des Palästina-Kongress am Berliner Neptunbrunnen. Musikalische Unterstützung durch Karl Nümmes-Straßenband am 13.04.2024

Video: Ingo Müller, 13.04.2024,


Demozug

In diesem 8-Minütigen Video könnt Ihr den gesamten Demozug der Kundgebung gegen dem Verbot des Palästina-Kongress sehen. Mein Standpunkt ist hier “Unter den Linden” Nr. 3

Video: Ingo Müller, 13.04.2024

Kurzvideo aufgenommen mit Handy, Mein Standpunkt ist hier “Unter den Linden” Nr. 3

Video: Ingo Müller, 13.04.2024


Fotogalerie

Weiterführende Links zum Thema: Nahost

Auf der Grund der jetzigen Situation beim Umgang des GAZA-Konflikt, mit dem Umgang der Meinungsunterschiede zu Palästina und Israel- Kritik werden hier unkommentiert weiterführende Links mit kurzer Inhaltsangabe vorgestellt. Sie ist unvollständig und wird ständig aktualisiert. Die Reihenfolge ist spontan und legt kein Wert auf die Reihenfolge. Sie Erfolgt nach bekanntwerden oder nach Erscheinen.

01.11.2023 Philosophie für Palästina

Wir sind eine Gruppe von Philosophieprofessoren in Nordamerika, Lateinamerika und Europa, die öffentlich und unmissverständlich unsere Solidarität mit dem palästinensischen Volk zum Ausdruck bringen und das anhaltende und schnell eskalierende Massaker anprangern, das Israel in Gaza mit voller finanzieller und materieller Unterstützung verübt und ideologische Unterstützung unserer eigenen Regierungen.

Wir beanspruchen keine einzigartige Autorität – moralischer, intellektueller oder sonstiger Art – auf der Grundlage unserer Tätigkeit als Philosophen. Allerdings hat unsere Disziplin in letzter Zeit bewundernswerte Fortschritte bei der Auseinandersetzung mit den historisch ausschließenden Praktiken der Philosophie und der direkten Auseinandersetzung mit drängenden und dringenden Ungerechtigkeiten gemacht. Zu diesem Zweck rufen wir unsere Kolleginnen und Kollegen in der Philosophie auf, gemeinsam mit uns Komplizenschaft und Schweigen zu überwinden. weiterlesen hier:

23.10.2023 Freiheit für den Andersdenkenden

WIR, DIE UNTERZEICHNENDEN in Deutschland lebenden jüdischen Schriftsteller , Akademiker, Journalisten, Künstler und Kulturschaffenden, verurteilen in diesem Schreiben die beunruhigende Unterdrückung des bürgerlichen Lebens im Zuge der schrecklichen Gewalt in Israel und Palästina in diesem Monat.

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19.10.2023 Ein Anstieg der Unterdrückung
So schlimm war es noch nie.

Dieses Stück wurde ursprünglich von einem Redakteur des Guardian in Auftrag gegeben, der mich bat, über die Welle von Vergeltungsmaßnahmen und Zensur politischer Meinungsäußerungen aus Solidarität mit den Palästinensern zu schreiben, die wir in den letzten zwei Wochen erlebt haben. Im Rahmen meiner Arbeit als Anwalt an einigen der daraus resultierenden Fälle habe ich mir die Zeit genommen, das Folgende zu schreiben. Minuten vor der eigentlichen Veröffentlichung schrieb mir der Leiter der Meinungsabteilung eine E-Mail, dass der Artikel nicht veröffentlicht werden könne. Als ich sie um eine Erklärung bat, hatte sie keine und gab einem namentlich nicht genannten Vorgesetzten die Schuld. Dass ein Artikel über Zensur auf diese Weise getötet wurde – ohne Erklärung, aber eindeutig im Interesse der politischen Unterdrückung –, ist, über die Ironie der Sache hinaus, ein schwerwiegender Beweis für die Reaktion der Medien auf diesen kritischen Moment in der Geschichte. –Dylan Saba. Weiterlesen hier:


17. 10. 2023 Öffentliche Stellungnahme: Wissenschaftler warnen vor möglichem Völkermord in Gaza

Als Gelehrte und Praktiker des Völkerrechts, der Konfliktforschung und der Völkermordforschung sind wir gezwungen, Alarm zu schlagen, weil die israelischen Streitkräfte möglicherweise das Verbrechen des Völkermords an Palästinensern im Gazastreifen begehen. Wir tun dies nicht leichtfertig, da wir uns der Schwere dieses Verbrechens bewusst sind, aber der Ernst der aktuellen Lage erfordert es. Weiterlesen hier

Widerstand gegen Repression

Wenn Sie Konsequenzen für Ihre Solidarität mit Palästina erleiden oder befürchten, seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie nicht allein sind. Sowohl in der gegenwärtigen Krise als auch in der gesamten Geschichte der antiimperialistischen Politik befinden Sie sich in der Gesellschaft stolzer Dissidenten: Pazifisten, Kommunisten, Freidenker. Unser Kollektiv „Writers Against the War on Gaza“ baut aktiv die dringend benötigten Kapazitäten auf, um gewissenhafte Menschen gegen institutionelle Unterdrückungskräfte zu verteidigen. weiterlesen hier:

18.10.2023: Ein offener Brief zur Situation in Palästina

Wir, die unterzeichnenden Künstler und Schriftsteller aus der EU , Großbritannien und Nordamerika, fordern ein Ende der Gewalt und Zerstörung in Palästina. Die vorsätzliche Tötung von Zivilisten ist immer eine Gräueltat. Es ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Verstoß gegen die Heiligkeit des menschlichen Lebens. Weder Israel als Besatzungsmacht noch die bewaffneten Gruppen des besetzten Volkes, die Palästinenser, können es jemals rechtfertigen, wehrlose Menschen ins Visier zu nehmen. Wir können den Opfern dieser jüngsten Tragödien und ihren Familien, sowohl Palästinensern als auch Israelis, nur unsere Trauer und unseren Kummer zum Ausdruck bringen. weiterlesen hier:


05.04.2024 Stellungnahme zur Ausladung von Nancy Fraser

Der Rektor der Universität zu Köln hat entschieden, Prof. Nancy Fraser von der Albertus Magnus Professur wieder auszuladen, für die sie in diesem Jahr nach Köln eingeladen war. Er begründet dies ausschließlich damit, dass sie im November 2023 ihre Unterschrift unter die von über 400 Kolleg:innen unterzeichnete Stellungnahme „Philosophy for Palestine“ gesetzt hat. Unabhängig davon, wie die in dieser Stellungnahme vertretene Analyse der Lage in Palästina nach dem 7. Oktober und die vorgeschlagenen Maßnahmen gegen israelische Institutionen im Einzelnen zu bewerten sind, ist die Kölner Ausladung von Nancy Fraser ein weiterer Versuch, die öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu Israel und Palästina unter Verweis auf vermeintlich eindeutige und regierungsamtlich definierte rote Linien einzuschränken bzw. Wissenschaftler:innen, die vermeintlich problematische Positionen vertreten, aus der Diskussion hierzulande auszuschließen, auch wenn sich, wie im Fall Nancy Frasers, weder ihre eigene Arbeit noch die geplanten Veranstaltungen überhaupt mit dem Konflikt in Israel und Palästina befassen. weiterlesen hier:

20.03.2024 »PALÄSTINA-KONGRESS« IN BERLIN
Breite Front gegen Konferenz

»Antisemiten planen Hassgipfel in Berlin« titelte am vergangenen Donnerstag das Revolverblatt B. Z. über eine für Mitte April in Berlin geplante Veranstaltung zum Krieg im Gazastreifen. Auch andere Zeitungen berichteten im selben Tenor. Mit Schlagzeilen wie »Kongress der Terrorverharmloser« (Tagesspiegel vom Freitag) und »Antisemiten der Welt wollen sich in Berlin versammeln« (Berliner Kurier vom Montag) wird aktuell auf den »Palästina-Kongress« eingedroschen.

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