Während Frankreich dafür stimmte, enthielt sich die Bundesrepublik am 27. Oktober 2023, als in der UNO über die Resolution zum Krieg im Gaza abgestimmt wurde.
Bei der protokollierten Abstimmung, die kurz vor 16 Uhr (New Yorker Zeit) stattfand, stimmten 120 Mitglieder dafür und 14 dagegen, bei 45 Enthaltungen. Wie von der Generalversammlung zuvor beschlossen, war für die Annahme der Resolution eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erforderlich[1]siehe Bericht auf der homepage der UN.
Im Folgenden wird zunächst wird der Inhalt der Resolution zusammengefasst,. dann kurz auf die Begrüdnung der Bundesregelriung für ihr Abstimmungsvrhalten eingegangen. Bemerkenswert war die Reaktion der Öffentlichkeit auf dieses Abstimmungsverhalten, mit der wir uns zum Schluss befassen.
Inhaltsverzeichnis:
- Inhalt der Resolution
- Begründung der Bundesregierung für ihre Enthaltung
- Reaktionen auf das Abstimmungsverhalten in Deutschland
Der Inhalt der Resolution
Auf der Homepage der Vereinten Nationen wird der Inhalt der Resolution zusammengefasst. Es wird eine
„sofortige, dauerhafte und nachhaltige humanitäre Ruhe, die zu einer Einstellung der Feindseligkeiten führt“
gefordert.
Diese Resolution „Schutz der Zivilbevölkerung und Einhaltung rechtlicher und humanitärer Verpflichtungen“ forderte die Versammlung außerdem, dass alle Parteien „unverzüglich und in vollem Umfang“ ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten nachkommen, „insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten“.
Sie forderte auch den Schutz des humanitären Personals, der Personen, die sich nicht im Kampf befinden, sowie der humanitären Einrichtungen und Güter und die Ermöglichung und Erleichterung des Zugangs der humanitären Organisationen zu allen bedürftigen Zivilisten im Gazastreifen, um wichtige Lieferungen und Dienstleistungen zu erhalten.
Darüber hinaus wird in der Resolution gefordert, den Befehl Israels, der „Besatzungsmacht“, an die palästinensische Zivilbevölkerung, das UN-Personal und die humanitären Helfer, alle Gebiete im Gazastreifen nördlich des Wadi Gaza zu evakuieren und in den Süden zu verlegen, aufzuheben.“
Alle Zivilisten freilassen
Unter der Überschrift „Alle Zivilisten freilassen“ wird auf der homepage berichtet, dass die Generalversammlung auch die „sofortige und bedingungslose Freilassung“ aller illegal gefangen gehaltenen Zivilisten forderte und ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen und eine humane Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht verlangte.
Weiter wird über die Resolution berichtet: „Sie bekräftigt ferner, dass eine „gerechte und dauerhafte Lösung“ des israelisch-palästinensischen Konflikts nur mit friedlichen Mitteln, auf der Grundlage der einschlägigen UN-Resolutionen und im Einklang mit dem Völkerrecht sowie auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung erreicht werden kann.“
Kandas Änderungsantrag zurückgewiesen
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass „vor der Verabschiedung der Resolution ein von Kanada eingebrachter Änderungsantrag nicht angenommen wurde, da er nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichte. Dieser Änderungsantrag hätte „die Terroranschläge der Hamas, die seit dem 7. Oktober 2023 in Israel verübt wurden, sowie die Geiselnahme unmissverständlich zurückgewiesen und verurteilt“.“
Die Begründung der Bundesregierung für ihre Enthaltung
Die Außenministerin Deutschlands Baerbock begründete ihr Abstimmungsverhalten damit, dass dieser Abänderungsantrag keine Mehrheit fand: Die Resolution nenne den Hamas-Terror nicht klar beim Namen[2]TSP v. 29.11.2023, S. 4. Außerdem fordere die Resolution nicht deutlich genung die Freilassung aller Geiseln [3]TSP a.a.O.. Damit sind nur die Geiseln der Hamas gemeint. Über die tausenden gefangenen Palästinenser, die in israelischen Gefängnissen inhaftiert sind, geht die Außenminisaterin hinweg. Sie interessieren sie nicht. Außerdem kritisiert sie, dass das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht deutlich genug gefordert worden sei. Bis jetzt wurden 1.400 Israelis und 7.028 Palästinenser getötet[4]die Daten wurden am 31.10.2023 bei statista abgerufen. Dass dieser Massenmord an den Palästinensern niemals mit einem Selbstverteidigungsrecht gerechtfertigt werden kann und ebenfalls völkerrechtswidrig ist, scheint die deutsche Außenministerin Baerbock ebenfalls nicht zu interessieren.
Die Reaktionen in Deutschland
Nach dieser Abstimmung kritisierten Union und FDP die Bundesregierung allein deswegen, weil sie nicht gegen die Resolution gestimmt, sondern sich enthalten hatte. Die Tagesschau hatte schon bei der Berichterstattung die Frage gestellt, warum Deutschland sich enthalten und nicht dagegen gestimmt habe. Im Tagesspiegel konnte man am 29. Oktober 2023 lesen, der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Müller-Rosentritt habe erklärt: „Ich schäme mich für dieses Abstimmungsverhalten“ [5]TSP a.a.O. und der Minsterpräsident von NRW (CDU) forderte eine „glasklare Haltung“ an der Seite Israels [6]TSP a.a.O. .
Auffallend war, dass niemand in der Politik und unter den Leitmedien die Frage stellt, warum Deutschkand nicht für die Resolution stimmte. Frankreich stimmte für die Resolution, wie sich ein jeder mit einem Blick auf die Abstimmungstafel überzeugen kann. Warum nicht Deutschland? Diese durchgehende Reaktion der Öffentlichkeit auf das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung wirft ein bezeichnendes Licht darauf wie ernst in Deutschland das Völkerrecht genommen wird, auf das sich im Krieg in der Ukraine Tag für Tag berufen wird. Doch wenn die Einhaltung des Völkerrechts im Gazastreifen verlangt wird, stellt sich Deutschland taub. Die Resolution forderte alle Parteien auf, „unverzüglich und in vollem Umfang“ ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten nachzukommen. Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, dass die Politik der Bundesregierung völlig unglaubwürdig macht. Da ist auch die Zustimmung zu eine Resolution ausgeschlossen, die eine „sofortige, dauerhafte und nachhaltige humanitäre Ruhe“ fordert, „die zu einer Einstellung der Feindseligkeiten führt“.