Pressemitteilung Dr. Gawlik

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16. Februar 2021 von benhop

Erklärung des Dr. Gawlik auf der Pressekonferenz am 16.2.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme den am 16.02.21 ergangenen Urteilsspruch mit Bestürzung zur Kenntnis.

Der Urteilsspruch des EGMR basiert u.a. darauf, dass beide Sachverständigengutachten der Gegenseite die Handlungen des damaligen Chefarztes Dr …. als palliativmedizinisch rechtmäßig einstuften.

Zum ersten Gutachten ist auszuführen, dass es sich hierbei um ein von der Gegenseite initiierte Privatgutachten von Dr. …. aus der Schweiz handelt.

Interessant hierbei ist, dass sowohl dieser Gutachter, als auch der damalige Chefarzt, zur gleichen Zeit in Bern als Kollegen gearbeitet haben. Das ist auch den im Internet verfügbaren Lebensläufen zu entnehmen.

Das zweite Gutachten wurde als unabhängiges und neutrales Sachverständigengutachten an den vereidigten Sachverständigen Prof. L., Klagenfurt vergeben.

Dieses wurde unter Mitarbeit von dem damaligen Chefarzt des Landesspital erstellt.

Sie werden sich Fragen Mitarbeit an einem neutralen, unabhängigen Aktengutachten?

Sie hören Richtig.

Der damalige Chefarzt Dr. …. durfte mitarbeiten.

Dieses Sachverständigengutachten vom 30.10.2014 beinhaltet auf Seite 86 die Einladung des damaligen Chefarztes nach Klagenfurt zum persönlichen Gespräch zur Klärung offener Fragen hinsichtlich nicht leitliniengerechter Applikation/Vorgehensweise/ Dokumentation in den Ihm vorliegenden Akten.

Laut Maßgaben des Gutachter und Sachverständigenverbandes muss der Gutachter unabhängig und unparteiisch arbeiten.

Dem zu Folge ist das Seitens des EGMR zu Grunde gelegte Gutachten juristisch unzulässig.

Im Gegenteil: überhaupt keine Gewichtung findet das zur Einstellung meines Verfahrens wegen Verleumdung 2016 erstellte Gutachten des deutschen Rechtsmediziners Prof. Klaus Püschel.

Dieser macht in seinem Ausführen klar:

Als Rechtsmediziner ist für mich nachvollziehbar, dass Herr Dr. Gawlik, der hier von einer Häufung der Todesfälle ausging und Sorge um weitere Todesfälle hatte, aktiv wurde und die ihm vorliegenden Informationen anderen zur Kenntnis brachte

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Hinweise auf eine Opiat-Überdosierung bewusst vermieden wurden, indem die Dokumentation der Vitalparameter (bewusst!) frühzeitig abgebrochen wurde“

Warum eine Auswertung dieser essentiellst entscheidenden Dokuments selbst auf Ebene des EGMR offensichtlich nicht durchgeführt wurde, erschüttert mich zutiefst.

Ich werde gemeinsam mit meinem Rechtsbeistand weitere rechtliche Mittel prüfen.

Ich darf jetzt das Wort an meinem Rechtsanwalt Hr. Hopmann weiterreichen.

Dr. Lothar Gawlik