Tarifvertrag

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umgangsprachlich manchmal auch „Tarif“ genannt. Also: Ich bekomme „Tarif“ heißt: ich werde nach Tarifvertrag bezahlt.

Ein Tarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Unternehmerverband vereinbart.

Er kann auch zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen vereinbart werden (Haustarifvertrag). In diesem Fall streben die Gewerkschaften einen Anerkennungstarifvertrag an, als einen Tarifvertrag, in dem ein einzelnes Unternehmen den Flächentarifvertrag anerkennt, also den Tarifvertrag, der für die ganze Branche gilt.

Nur, wenn ein Mensch, der in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, selber tarifgebunden, also in der Gewerkschaft ist, hat er einen gerichtlich einklagbaren Anspruch aus den vereinbarten Tarifverträgen.

Die entsprechenden Regeln finden sich im Tarifvertragsgesetz.

Obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, zahlen viele Unternehmen auch den nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen das Entgelt nach den Tarifverträgen, um sie nicht durch untertarifliche Zahlung in die Gewerkschaft zu treiben.