Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26. November 2025 festgestellt, dass die versammlungsrechtliche Auflösung des Kongresses rechtswidrig war (Az. 1 K 187/24). Das Gericht stellt fest, dass eine Auflösung und ein Verbot in jedem Fall unverhältnismäßig gewesen seien. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin die im Zuge des Kongresses verhängten Betätigungsverbote für rechtswidrig erklärt. Zum Hintergrund: Der Regierende Oberbürgermeister hatte bereits vor der Veranstaltung auf Social Media verbreitet, dass die Veranstaltung unter keinen Umständne durchgeführt werden dürfe. Die Auflösung stand bereits vor dem Urteil im Verdacht, eine Form der exekutiven Rechtsverweigerung zu sein, wie sie immer häufiger vorkommt.
