Saalkundgebung „Streikrecht ist Menschenrecht!“

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Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte organisiert die Kampagen für ein umfassendes Streikrecht eine Saal-Kundgebung unter dem Motto „Streikrecht ist Menschenrecht“ in Berlin. Bei der Saal-Kundgebung wird es kurze Beiträge von Akteur*innen geben, die über die Einschränkungen im Streikrecht in Deutschland informieren und von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Auch die Streikrechtsverletzungen international sollen thematisiert werden. Es wird die Möglichkeit für einen Austausch und ein Kennenlernen geben.

Saal-Kundgebung | 10.12. | 18 Uhr | Kiezraum auf dem Dragonerareal | Mehringdamm (hinter dem Finanzamt, Einmündung der Obentrautstraße) | 10963 Berlin

Mit Beiträgen von:

DGB Friedrichhain-Kreuzberg, Benedikt Hopmann (Rechtsanwalt von Gorillas-Beschäftigten), Lucy Redler (Autorin von Politischer Streik in Deutschland nach 1945), Fernando Bolaños (Gorillas Workers Collective), David Sebastian Schumann (ver.di-Sekretär Rechtschutz und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Annika Cory (Ver.di Betriebsgruppe Botanischer Garten), Dirk Linder (IG Metall Koordination Siemens International), Junge GEW Berlin, Gisela Notz (Autorin und Historikerin), Haydar Deniz (Eğitim Sen/Lehrergewerkschaft Türkei), Florian Wilde (Referent Gewerkschaftliche Erneuerung, Rosa-Luxemburg-Stiftung), Martin Bechert (Rechtsanwalt von Gorillas-Beschäftigten), Berliner Krankenhausbewegung von ver.di (angefragt) und Inicjatywa Pracownicza (IP) (angefragt)

Moderation: Bärbel Schönafinger (labournet.tv.)

Einladung zur Saal-Kundgebung: „Streikrecht ist Menschenrecht“

Die Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Am Tag der Menschenrechte wollen wir darauf aufmerksam machen und unser elementares und soziales Menschenrecht auf Streik einfordern. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert. Der Jurist Hans Carl Nipperdey, der das nationalsozialistische Arbeitsrecht mitverfasste, lieferte 1953 die rechtliche Begründung für das Verbot des politischen und verbandsfreien Streiks. Bei Streiks, die laut dem herrschenden Rechtsverständnis als rechtswidrig eingestuft werden, können unsere Gewerkschaften auf Schadensersatz verklagt werden und damit ist ihre Existenz bedroht.

Das Streikrecht ist ein Menschenrecht und es muss umfassend sein. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben der Beschäftigten unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht in Deutschland wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden.

Besonders in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit befristeten Verträgen legt das deutsche Streikrecht den Beschäftigen Steine in den Weg bei ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. Monatelang kämpften die Rider des Lieferdienstes Gorillas für bessere Arbeitsbedingungen und streikten. Da die Arbeitsniederlegungen spontan waren, galt der Ausstand als „wilder Streik“. Gorillas sprach fristlose Kündigungen gegen zahlreiche Beschäftigte aus. Anfang 2023 stehen dazu weitere Prozesse gegen die Kündigungen an.

Wir setzen uns für ein umfassendes Streikrecht im Sinne von Artikel 6 der europäischen Sozialcharta und dem Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation ein. Der Bundestag stimmte schon vor Jahrzehnten diesen internationalen Verträgen zu. Ein pauschales Verbot des Beamtenstreiks, des verbandslosen Streiks und die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele sind mit den Vorgaben des Völkerrechts unvereinbar. Unsere Gewerkschaften forderten bisher vergeblich die Beachtung dieser Verträge durch die Rechtsprechung. Streikrechte sind elementare und soziale Menschenrechte, die von uns als Gewerkschaftsbewegung erkämpft werden müssen!

Mit unserer Kampagne wollen wir den Kampf für ein umfassendes Streikrecht stärken und uns als Aktive aus den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen zu diesem Thema vernetzen. Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, laden wir ein zu einer Saal-Kundgebung. Es wird kurze Beiträge von Akteur*innen geben, die über die Einschränkungen im Streikrecht informieren und die von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Auch die Streikrechtsverletzungen international sollen thematisiert werden. Es wird die Möglichkeit für einen Austausch und ein Kennenlernen geben, von Akteur*innen, die in Berlin sind und zu dieser Thematik arbeiten.