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Junge Welt für Presse- und Meinungsfreiheit

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Junge Welt klagt gegen Bundesrepublik

11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung der Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.


Florian Boillot
Appell der Jungen Welt

7. Mai 2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen… weiterlesen hier


Für Haltung abgestraft
Das Verwaltungsgericht weist Eilantrag der Jungen Welt ab
22. März 2022. “Im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz straft das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 18. März die junge Welt im vollen Umfang »auf Verdacht« ab. Die jW ist eben ein linkes, antifaschistisches Presseorgan, anders als die rechtsradikale Junge Freiheit. Deren »journalistische Freiheit« als »hohes Verfassungsgut« hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch in einem Grundsatzurteil von 2005[1] vor jedweder Nennung in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder eines Landes geschützt, da hierzu auch ein »auf Anhaltspunkten beruhender Verdacht« nicht genüge. Bei der jW aber genüge das, meint das VG. Eigenes verfassungsfeindliches Äußern und Handeln der jW sei zwar nicht nachzuweisen, jedoch der »Raum«, den ihre zuweilen distanzlose Berichterstattung solchen gebe. Das schon könne »Linksaktivismus« unterstützen”
So beginnt Rechtsanwalt Hans E. Schmitt-Lermann am 22. März 2022 seinen Kommentar in der Jungen Welt, den wir mit freundlicher Genehmigung der Jungen Welt und des Autors hier wiedergeben... Kommentar weiterlesen

Wer hat Angst vor wem?

Diejenigen, die sich nicht scheuen, gegen Faschismus, Rassismus, Krieg und Ausbeutung einzutreten? Die dafür mit Verfolgung und Repression rechnen müssen? Oder diejenigen, die Verfassung und die herrschenden Verhältnisse »schützen«?

Für alle, die es wissen wollen: Die junge Welt drei Wochen lang (im europäischen Ausland zwei Wochen) gratis kennenlernen. Danach ist Schluss, das Probeabo endet automatisch .Jetzt probelesen!

Faschismus

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Im Kampf gegen den Faschismus kann immer noch der Schwur von Buchenwald Richtschnur sein: “Die Vernichtung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel”. Es ist ein der wichtigen gegenwärtigen Aufgaben, herauszuarbeiten, was Faschismus ist. Dabei dürfen die historischen Erfahrungen nicht vergessen werden.

Wir beschäftigen uns ausführlich mit dem Begriff des “Extremismus” als Kampfbegriff gegen Linke und Demokraten. Die größte und älteste antifaschistische Organisation Deutschlands, die Vereinigung der Verfolgten des Nazregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die sich auf ihre Fahnen geschrieben hat: “Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!”, konnte sich erfolgreich gegen die Einstufung als extremistisch wehren. Die Junge Welt kämpft bis heute auch mit juristischen Mitteln gegen die Einstufung als linksextrem durch den Verfassungsschutz.

Auf dieser Seite sind unter anderem folgende Texte zu finden:

  • Gespräch mit Bärbel Schindler-Saefkow über Antifaschismus in der DDR
  • Im Grundgesetz finden sich viele Spuren von dem, was gleich nach dem Ende des 2. Weltkrieg Konsens war …
  • In Wort und Ton: Interview mit Esther Bejarano, 2015 NDR
  • Der Begriff “Extremismus” wird als Waffe gegen Kommunisten und Demokraten gebraucht. Das bekam die VVN-BdA bei der Verteidigung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu spüren. Auch die Junge Welt wird dadurch bekämpft, dass sie vom Verfassungschutz als “extremistisch” eingestuft wird.

Zum Inhaltsverzeichnis dieser Seite

Bertolt Brecht “An die Kämpfer in den Konzentrationslagern”

“In der Lampenschirmfabrik Paulus, Ritterstraße 16, mußte Hanni Meyer (1921-1943) als Jüdin Zwangsarbeit leisten. Sie verbreitete mit der jüdisch-kommunistischen Widerstandsgruppe um Herbert Baum antifaschistische Flugschriften. Am 4. März 1943 wurde Hanni Meyer im Alter von 22 Jahren in Berlin-Plötzensee hingerichtet.” Foto: Ingo Müller

(1938)





Inhaltsverzeichnis

Todesopfer rechter Gewalt, 1990-2020
Wir haben uns entschieden, die große Grafik aus dem neuen KNICKER allen zur Verfügung zu stellen, die sich den KNICKER nicht leisten können. Warum? Weil wirklich alle diese Namen kennen sollen. Druckt die Karte aus, verteilt sie, plakatiert eure Stadt!
Von KNICKER-Redaktion

Veröffentlicht am 14. Juli 2021


Aufruf von VVN-BdA Mitgliedern zur bundesweiten Kundgebung “Nein zu Kriegen – Rüstungswahnsinn stoppen!” am 25.11.2023 in Berlin

Der Bundesvorstand der VVN-BdA und der Landesvorstand in Berlin haben nicht zur bundesweiten Kundgebung “Nein zu Kriegen – Rüstungswahnsinn stoppen – Zukunft friedlich und gerecht gestalten!” am 25. November 2023 in Berlin aufgerufen. Ein entsprechender Antrag im Bundesvorstand wurde abgelehnt. Berliner Mitglieder der VVN-BdA haben einen eigenen Aufruf initiiert, der bundesweite von VVN-BdA Mitgliedern unterstützt wurde.

Hier den Aufruf der VVN-BdA Mitglieder lesen


29. November 2022: Gespräch mit Bärbel Schindler-Saefkow über Antifaschismus in der DDR

Bärbel Schindler-Saefkow (mitte) im Gespräch mit Elke Tischer (links) und Trille Schünke (rechts) Foto: Roger von Heeremann

Am 29. November 2022 lud die BO Friedrichshain-Kreuzberg der VVN-BdA Bärbel Schindler Saefkow zu einem Gespräch im Cafe Sibylle über Antifaschismus in der DDR ein.

Hier kann das Video angesehen werden


Gedenkstättenfahrt nach Wolfenbüttel am 19.Juni 2022

22.06.2022 Die Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel ist eine Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und befindet sich am historischen Ort des ehemaligen Strafgefängnisses Wolfenbüttel,mit einer 1937 eingerichteten Hinrichtungsstätte. Hier wurden von 1937 bis 1945 über 500 Menschen durch das Fallbeil ermordet … weiterlesen


Leitantrag der Bundeskonferenz der VVN-BdA 2021

“Die Welt ist im Umbruch: Immer mehr Regionen der Welt können durch die ökologischen und ökonomischen Folgen Jahrhunderte langer hemmungsloser Ausplünderung von Mensch und Natur den dort lebenden Menschen kein Auskommen mehr sichern. Kriege um Land und Rohstoffe, Vertreibung zugunsten internationaler Agrarkonzerne und die fortschreitende Klimakatastrophe treiben immer mehr Menschen auf die Flucht. Waren es 2015 noch 60 Millionen, so sind inzwischen nach UNHCR-Angaben fast 80 Millionen Menschen, die ihre Heimat auf der Suche nach Schutz und Perspektiven für sich und ihre Kinder verlassen mussten.
Diese Situation wird auch in den nächsten Jahren noch verschärft durch die politischen und ökonomischen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie. Schon jetzt erleben wir, dass den Ländern des globalen Südens der Zugang zu Impfstoffen und anderen Hilfen deutlich erschwert wird. Dies bringt mehr Ungleichheit, Hunger und Elend, was wiederum die Fluchtbewegung verstärkt.
Angesichts dieser Herausforderungen wirken die parallel dazu bewusst und planvoll betriebene militärische Hochrüstung und die vielen unvermindert opferreich und grausam geführten Kriege als Brandbeschleuniger.” weiterlesen hier:


Keine Gewöhnung an die Kriegsgefahr!

13.2.22 Auf der Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Berlin am 12. Februar 2022 begründete Benedikt Hopmann einen Antrag, der konkrete Schritte vorschlägt, um gegen die gegenwärtige Kkriegsgefahr anzugehen.

“Ihr habt sicher die Nachrichten in den letzten Wochen verfolgt.

Immer aufs Neue wird berichtet, dass in den nächsten Tagen Russland die Ukraine überfällt. Die russische Regierung kann sagen, was sie will, dass sie keinen Krieg gegen die USA will, dass sie eine atomwaffenfreie Zone will, dass sie Sicherheiten will – alles spielt keine Rolle.

Dass Russland Sicherheiten fordert, ist allerdings mehr als verständlich.

Dass Lettland, Litauen, Estland, Polen, Ungarn, Rumänien einmal Mitglied der NATO würden – wer hätte das vor dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts gedacht?

Wer hätte gedacht, dass Deutschland einmal im Verein mit den USA nicht ausschließen will, dass die Ukraine und Georgien ebenfalls NATO-Mitglieder werden?

Ich möchte daran erinnern, dass die NATO ein aggressives Militärbündnis ist, das zum Beispiel vor gut 20 Jahren Jugoslawien mit einem Krieg überzog. Der damalige Bundeskanzler Schröder hat später selbst eingeräumt, dass dies ein Völkerrechtsbruch war. Deutsche Piloten bombardierten Jugoslawien. Wer hätte gedacht, dass es einmal soweit kommen würde?”

weiterlesen hier:


Antifaschismus als Verfassungsauftrag

30.10.2020 Im Grundgesetz finden sich viele Spuren von dem, was gleich nach dem Ende des 2. Weltkrieg Konsens war und was in dem Schwur von Buchenwald in den beiden Sätzen zusammengefasst wird: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzen ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“. 

Die Grundrechte wurden an den Anfang des Grundgesetzes gestellt und an die erste Stelle die Menschenwürde. Aktive Feinde dieser Grundordnung verwirken ihre Grundrechte (Art. 18 GG), ihre Parteien werden aufgelöst (Art. 21. Abs. 2 GG) und erhalten keine staatliche Finanzierung (Art. 21. Abs. 3 GG), ihre Vereine werden verboten (Art. 9 Abs. 2 GG).

Zu den Auseinandersetzungen um ein antifaschistisch geprägtes Grundgesetz weiterlesen hier ….


Wolfgang Abendroth zu Artikel 139 Grundgesetz

Foto: Ingo Müller

“Artikel 139 GG nimmt dem formellen Inhalt nach die zur »Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften von der Wirkung der Bestimmungen des Grundgesetzes – also z.B. auch von ihrer Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht – aus. Es ist deshalb aber keineswegs lediglich eine bloße »Übergangsvorschrift mit ausgesprochenem Ausnahmecharakter hinsichtlich der Durchbrechung von Grundrechten«, die durch die Durchführung des Entnazifizierungsverfahrens nach den damaligen landesrechtlichen, zonalen oder bizonalen Entnazifizierungsbestimmungen und deren spätere Abwicklung durch bundesrechtliche Maßnahmen ihre Bedeutung verloren hätten, wie schon bald nach der Zuspitzung des kalten Krieges, nicht zufällig von einem großen Teil der bundesrepublikanischen Wissenschaft – (meist durch entnazifizierte Juristen des Dritten Reiches, hier sei auf die Initiierung dieser Interpretation im Bonner Kommentar durch Krellreuther und durch H.P. Ipsen verwiesen – vertreten wurde.

weiterlesen hier


“Extremismus”-Vorwurf als Waffe

Unter diesem Begriff werden „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ gleich gesetzt: Beide sollen Bestrebungen fördern, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dabei werden nicht nur vom bayrischen Verfassungsschutz Mitglieder der DKP von vornherein als linksextrem eingestuft. Das steht in einer Tradition, die nach dem 2. Weltkrieg den anfangs bestehenden antifaschistischen Konsens aufkündigte, wie er etwa im Schwur von Buchenwald zum Ausdruck kam. Dieser Konsens hatte selbstverständlich auch die KPD einbezogen, die im Kampf gegen den Faschismus besonders viele Opfer gebracht hatte. Der Bruch mit diesem Konsens unter der Adenauer-Regierung führte dazu, dass in den Ministerien und Gerichten diejenigen blieben bzw. wieder eingestellt wurden, die schon während des Hitlerfaschismus in Amt und Würden gewesen waren. Globke – während der Nazizeit Mitverfasser der Rassegesetze – wurde unter Adenauer Chef des Bundeskanzleramtes. weiterlesen hier:


Der Konflikt um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

Der VVN-BdA und anderen Vereinen wie Attac wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Andere sind von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht. Der VVN-BdA wurde nach erheblichem Protest die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Attac hat gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Wie wird die Aberkennung begründet? Was muss sich ändern, damit die Gemeinnützigkeit der Vereine, die mit großem Engagement eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft leisten, auf festerem Boden steht?

Hinter den Finanzämtern, die die Gemeinnützigkeit aberkennen, steht eine Politik, der die ganze Richtung nicht passt. Sie versuchen einer Entwicklung unserer Landes in eine demokratische und antifaschistische Richtung dadurch einen Riegel vorzuschieben, dass sie

  • Vereine wie attac bekämpfen, die Kampagnen gegen große Konzerne und ihre poltischen Befürworter organisieren, und
  • Antifaschisten wie die VVN-BdA als “Extremisten” mit ihren Gegnern gleichsetzen und diskreditierte.

Hinter dem Konflikt um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verbirgt sich die große Auseinandersetzung um Demokratie und Frieden als Fundamente einer antifaschistischen Gesellschaft, und zwar Demokratie nicht verstanden als Fassade, hinter der sich die Interessen des großen Kapitals verstecken, und Frieden nicht verstanden als Phrase, hinter der aufgerüstet und der nächste Krieg vorbereitet wird.

Links zu:


Bekämpfung der Jungen Welt als “extremistisch”

Junge Welt verteidigt Presse – und Meingsfreiheit und klagt gegen Bundesrepublik

11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.

Appell der Jungen Welt

07.07.2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.

weiterlesen hie


In Wort und Ton – Interview mit Esther Bejarano

In Wort und Ton:

Interview mit Esther Bejarano, 2015 NDR

Foto: Ingo Müller,Esther Bejarano, Künstler-Konferenz “Manifest für Gegenkultur”, am 08.06.2019


Flammende Büttenrede -Andreas Schmitt

Andreas Schmitt hielt eine flammende Büttenrede gegen rechtes Gedankengut:


Was heißt “Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!” – Was heißt das heute? Auseinandersetzungen in der VVN-BdA

“Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus” – Was heißt das heute? In dieser Frage gibt es erhebliche Auseinandersetzungen in der VVN-BdA

hier weiterlesen:


Dokumente aus der Geschichte der VVN-VdA

Auf dieser Seite werden wir aus über 70 Jahre VVN, Materialien aus dem Archiv der VVN-VdA – ehemals Westberlin veröffentlichen.

Es werden Zeitungsausschnitte, Plakate, Flyer, Handzettel, Flugblätter und vieles mehr sein.

Und alles ohne jeglichen Kommentar, damit Ihr Euch selber die Meinung dazu bilden könnt.

Die Reihenfolge ist ganz sporadisch und ist davon abhängig, wann ich diese Materialen bei der Durchsicht im Archiv der “VVN-VdA-westberlinerarchiv” unter die Finger kommt.

Weiterlesen hier


abhängig Beschäftigte

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41 Millionen Millionen arbeiteten im 1. Quartal 2020 als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das sind ca. 90 % aller Erwerbstätigen. Die restlichen 10 % arbeiten als Selbstständige, davon im Jahr 2019 über die Hälfte als Soloselbstständige. Zu den Einzelheiten siehe die Angaben des statistischen Bundesamtes[1]weitere Angaben des statistischen Bundesamtes über Kernerwerbstätige und weitere Erwerbstätige hier und Angaben des statistischen Bundesamtes über alle Einwohner und deren Erwerbsbeteiligung. Insgesamt arbeiteten im 1. Quartal 2020 rund 45 Millionen Millionen als Erwerbstätige.


Die Begriffe Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer werden hier im Sinne der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes verwendet. Zu Ihnen zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beschäftigte mit geringfügiger Entlohnung, Führungskräfte Personen in Ausbildung, Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten u. a..
Abhängig Beschäftigte im Sinne dieser Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind dagegen Personen in einem Arbeitsverhältnis und entsprechen damit dem, was juristisch unter Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin verstanden wird; im Jahr 2019 waren das 34 Millionen Menschen.

Zur Kritik der Begriffe ‘Arbeitgeber-Arbeitnehmer’ weiterlesen hier:

References

Appell der Jungen Welt

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7. Juli 2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der »verfassungsfeindlichen« weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: »Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung ›linker‹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung.« Weiter heißt es, »die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde«. In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und »Wirkmächtigkeit« der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, »verfassungsfeindlichen Bestrebungen (…) den weiteren Nährboden entziehen zu können«. Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt – auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.

Berlin, 7. Mai 2021

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen: https://www.jungewelt.de/downloads/antwort_br_anfrage_linke.pdf

Wer hat Angst vor wem?

Diejenigen, die sich nicht scheuen, gegen Faschismus, Rassismus, Krieg und Ausbeutung einzutreten? Die dafür mit Verfolgung und Repression rechnen müssen? Oder diejenigen, die Verfassung und die herrschenden Verhältnisse »schützen«?

Für alle, die es wissen wollen: Die junge Welt drei Wochen lang (im europäischen Ausland zwei Wochen) gratis kennenlernen. Danach ist Schluss, das Probeabo endet automatisch .Jetzt probelesen!

Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit

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Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf  zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen[1]§ 51 Absatz  1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/und
  2. Der Verein darf nicht extremistisch sein.[2]§ 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html.

zu 1.

Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er Zwecke verfolgt, die die Allgemeinheit fördern. Diese Zwecke sind in der Abgabenordnung im Einzelnen aufgeführt[3] § 52 Absatz  2 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/. Bei Attac und den anderen Vereinen , denen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen?

zu 2.

Außerdem gibt es ein Ausschlusskriterium, also eine Voraussetzung, die nicht erfüllt sein darf, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden will[4]§ 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO):  https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html  in Verbindung mit § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG … Continue reading: Er darf

  • keine Bestrebungen fördern,
    • die gegen den  Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder
    • gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung

gerichtet sind[5]“Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des … Continue reading und

  • nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandeln.

Verfassungsgrundsätze, die zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählen, werden im Gesetz, das die Arbeit des Verfassungsschutzes regelt, aufgeführt[6]In § 4 Abs 2 BVerfSchG werden  die Verfassungsgrundsätze aufgeführt, die zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehören..

Ein Verein, der diese Bedingungen aus der Abgabenordnung nicht erfüllt, gilt als extremistisch und hat damit keinen Anspruch, als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Das Finanzamt meint, bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA sich darauf stützen zu können, dass die VVN-BdA extremistisch sei.

In der Abgabenordnung ist weiter geregelt, wer was zu beweisen hat. Danach wird davon ausgegangen, dass die Vereine, die in einem Verfassungsschutzbericht eines Bundeslandes oder des Bundes als extremistische Organisationen aufgeführt werden, auch extremistisch sind; der betroffene Verein hat die Gelegenheit, diese Vermutung des Verfassungsschutzes zu widerlegen[7]„Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisationen aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des … Continue reading).

References

References
1 § 51 Absatz  1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
2 § 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html
3  § 52 Absatz  2 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
4 § 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO):  https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html  in Verbindung mit § 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG AO):  https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/_4.html
5 “Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt“ (§ 51 Abs. 3 Satz 1 AO). In § 4 Abs. 1 BVerfSchG werden diese Bestrebungen aufgelistet  (Bestrebungen, die gegen den  Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind) näher bestimmt.
6 In § 4 Abs 2 BVerfSchG werden  die Verfassungsgrundsätze aufgeführt, die zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehören.
7 „Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisationen aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satz 1 nicht erfüllt sind“ (§51 Absatz  3 Satz 2 Abgabenordnung (AO

Unterschiedliche Gründe für Aberkennung der Gemeinnützigkeit

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Wie unterscheiden sich die Gründe für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA von den Gründen der anderen Vereine?

Wir wiederholen: Wenn die Finanzämter einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen, berufen sie sich auf  zwei gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Der Verein muss gemeinnützige Zwecke verfolgen[1]§ 51 Absatz  1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/und
  • Der Verein darf nicht extremistisch sein.[2]§ 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html

Bei Attac und den Vereinen der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ geht es um die erste Voraussetzung: Welche Zwecke darf ein gemeinnütziger Verein verfolgen und wie darf er sie verfolgen? Bei der VVN-BdA geht es um die zweite Voraussetzung: Wann verfolgt ein Verein verfassungswidriger Bestrebungen, so dass er nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden soll? 

References

References
1 § 51 Absatz  1 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
2 § 51 Absatz  3 Abgabenordnung (AO): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html