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Mit diesem Grinsen im Gesicht unterstützt BK Scholz weiterhin das Töten im GAZA-Streifen.

Foto: Screenshot, Ingo Müller

Auf der Pressekonferenz am 24.07.2024 kündigte Kanzler Scholz mit folgenden Worten die indirekte Unterstützung des Völkermords in GAZA an und lässt zu,

dass Frauen und Kinder ermordet werden!

Auf die folgende Frage antwortete Scholz, mit einem Grinsen im Gesicht, dass einem schlecht werden kann:

Frage: Herr Bundeskanzler meine Frage bezieht sich noch mal auf den Naostkonflikt, sie haben eben, korrigieren Sie mich, wenn ich sie falsch verstanden habe. Sie haben eben gesagt ähm dass das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshof an der Haltung der Bundesregierung nichts ändert keinen Anlass gibt Änderungen daran vorzunehmen Gilt das auch für die militärische Unterstützung Israels? Konkret wird die Bundesregierung im Licht dieses Gutachtens und im ja Licht kann man nicht sagen im Schatten des Krieges in Gaza weiter Waffen wie im letzten Jahr unter anderem Munition Panzerabwehrwaffen an Israel liefern?

Antwort BK Scholz: Wir haben Israel Waffen geliefert und wir haben kein Entscheidung getroffen das nicht mehr zu tun aber wir entscheiden natürlich jedes Mal im Einzelfall.

Frage: Das heißt, es bleibt weiter möglich, Israel kann damit rechnen, weiterhin Waffen von Deutschland zu bekommen?

Antwort BK Scholz: … wir haben keine andere Entscheidung getroffen, also wir haben nicht entschieden, dass wir keine Waffen liefern werden… .

Ab Minute: 1:03:41 könnt Ihr die Aussagen nachverfolgen.

Interessant sind auch die Aussagen zu folgender Problematik:

1:24:04 Hans zu Nahostkonflikt/IGH-Gutachten

Mir bleiben die Worte weg, wie ein deutscher Bundeskanzler so eine menschenunwürdige Aussagen treffen kann!


19.07.2024: Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem

„Die Beteiligten müssen sich wieder auf den lange verzögerten politischen Weg zu einem Ende der Besatzung und zu einer Lösung des Konflikts engagieren.“

UN-Generalsekretär António Guterres, 19.07,2024 [1]Quelle: https://tkr.ro/e/FisTqwy89vwCrofF


Inhaltsverzeichnis

Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 

Pressemitteilung 2023/4

20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.


Beschluss vom 3. Februar 2023

Fristsetzung: Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen und schriftliche Kommentare


Pressemitteilung 2023/12

10. März 2023

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem (Antrag auf Gutachten) – Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen


Teil II (B) – Außerordentliche Sondertagungen der Generalversammlung (vom Sekretariat der Vereinten Nationen erhaltene Dokumente)

31. Mai 2023


Schriftliche Erklärungen:

folgende schriftlich Erklärungen wurden abgegeben: (sie wurden alle in der Zeit von 20.07.2023 – 02.11.2023)


Pressemitteilung 2024/15

9. Februar 2024

Rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten) – Öffentliche Anhörungen finden von Montag, 19. bis Montag, 26. Februar 2024 statt


Wortprotokoll 2024/4 – 2024/17

Öffentliche Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, um 10 Uhr im Friedenspalast unter dem Vorsitz von Präsident Salam zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten vorgelegt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) und weitere bis 26.02.2024


Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, dt.)

Erklärungen und abweichende Meinungen

In diesem Gutachten werden folgende Probleme betrachtet:

  • Zuständigkeit und Ermessungsspielraum
  • Der Begriff der Diskriminierung
  • Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung
  • Beschränkung der Aufentshaltsgenehmigung
  • Abriss von Eigentum
  • Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen
  • Die Frage des Selbstbestimmungsrechts
  • Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung beeinflussen
  • Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
  • Rechtliche Konsequenzen für Israel
  • Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten
  • Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen

Wortlaut des Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Zusammenfassung 2024/8 (PDF-Fassung, dt.)

Zusammenfassung des Gutachtens vom 19. Juli 2024

Kurzinhalt:

  • Chronologie des Verfahrens (angefangen von 1948 an)
  • Zuständigkeit/ Ermessungsspielraum
  • Anwendbares Recht
  • ISRAEL’S POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN
  • Siedlungspolitik
  • Die Frage des Selbstbestimmungsrechts
  • AUSWIRKUNGEN DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS AUF DEN RECHTSSTATUS DER BESETZUNG
  • Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den rechtlichen Status der Besatzung beeinflussen
  • Rechtsfolgen
  • Erklärung von Präsident Salam
  • Abweichende Meinung von Vizepräsidentin Sebutinde
  • Gemeinsame Stellungnahme der Richter Tomka, Abraham und Aurescu
  • und weitere Erklärungen

Richter Tladi schließt mit der dringenden Aufforderung an die Vereinten Nationen, den Rat des Gerichtshofs zu befolgen, um die Lösung des Konflikts zu fördern

Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Pressemitteilung 2024/57 (PDF-Fassung, dt)

19. Juli 2024

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…

Wortlaut der Pressemitteilung in dt. Sprache: (6 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


References

Freiheit? Frieden?

Michael Lüders neuestes Video mit dem Titel: “Freiheit? Frieden? Von Kriegern und Kriegsgewinnern.”

Auszug aus dem Video;

"schönen guten Tag und hallo fangen wir an mit Gazakrieg an. Der Krieg ist, wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben aus den hiesigen Medien in Deutschland weitgehend verschwunden, es findet zwar ab und zu noch mal die eine oder andere Mitteilung, statt wenn etwas größeres geschehen ist. Aber man hat das Gefühl dass der Krieg im Gazastreifen in der politisch-medialen Einordnung Deutschlands weitgehend keine Rolle mehr spielt, was allerdings nicht bedeutet dass er nicht nach wie vor stattfinden würde Jeden Tag sterben im Gazastreifen mindestens ein Dutzend manchmal mehrere Dutzend Menschen an einem Tag, die Zerstörungen die Vertreibungen das Elend setzen sich
ungebrochen fort allein es findet kein Niederschlag mehr in der hiesigen offiziellen veröffentlichten Wahrnehmung. Denn die offizielle Lehre besagt ja, dass Israel ein Verteidigungskrieg führe gegen die Hamas, wo gehobelt wird da fallen Späne, sicherlich es sterben auch Unschuldige aber Schuld ist natürlich allein die Hamas die diese Zivilisten als Geisel nimmt, so die offizielle Rhetorik das alles hat mit der Realität wenig zu tun..."

Hafenarbeiter verhindern das Entladen von Kriegsmaterial für Israel

Folgende Mitteilung wurde in Press Projekt am 16. Juli 2024 veröffentlicht:



Das Schiff MSC ALTAIR sollte im Hafen von Piräus einlaufen, um Kriegsmaterial zu entladen. Hafenarbeiter von COSCO, vertreten durch die Gewerkschaft ENEDEP (Piraeus Port Containers Workers Union), konnten dies jedoch erfolgreich verhindern.
Als die ENEDEP erfuhr, dass das Schiff in Piräus anlegen würde, kündigte sie an, das Entladen von für den Gazastreifen bestimmtem Kriegsmaterial nicht zuzulassen. Sie riefen für Samstagmittag zu einer Mobilisierung auf, um diese Entscheidung durchzusetzen.

“Diese Entwicklung ist einer der wichtigsten Siege in unserem zehnjährigen syndikalistischen Kampf”, erklärte die Gewerkschaft ENEDEP und hob die Bedeutung ihrer Aktion hervor. Sie rief auch die italienischen Hafenarbeiter auf, ihrem Beispiel zu folgen, und erklärte: “Die Hafenarbeiter der Welt stehen vereint in Solidarität mit Palästina, bis es frei ist.”

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) unterstützte diese Aktion, indem sie heute Morgen einen breiten Streik und eine Intervention am Pier I der Hafenbehörde von Piräus (PPA) durchführte. Die Mitglieder der KKE unterstützten die Haltung der Hafenarbeiter gegen das Entladen des für Israel bestimmten Kriegsmaterials

Die Parteimitglieder verteilten eine Mitteilung der Branchenorganisation von Piräus, in der es hieß: “Dieses Schiff hat, nachdem es nicht im Hafen von Barcelona anlegen konnte, den Pier I der PPA angesteuert. Die entschlossene Haltung der Hafenarbeiter hat jedoch die Pläne der US-NATO und der griechischen Regierung durchkreuzt, die uns immer mehr in die Pläne der US-NATO verwickelt, sei es durch die Unterstützung der Tötungsmaschinerie der NATO oder durch die Entsendung von militärischem Material und Personal in Konfliktgebiete”.

Zu den anwesenden Persönlichkeiten gehörten Nikos Ambatielos, Mitglied des Zentralkomitees und Abgeordneter für A’ Piräus, Petros Markomihalis, Mitglied des Zentralkomitees und Sekretär des Transportbüros der Genossenschaft Attika, George Kalamaras, Mitglied des Regionalkomitees Attika der KKE und stellvertretender Generalsekretär des Arbeitszentrums Piräus, und Sotiris Poulikogiannis, Vorsitzender des Metallgewerkschaftsbundes von Attika und der Schiffbauindustrie Griechenlands.

„The Press Project“, 16. Juli 2024

Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss.

Israels Genozid muss gestoppt werden:
"Update vom 24. Mai, 15.30 Uhr: Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss. Der Präsident des Gerichtshofs, Nawaf Salam, erklärte, Israel müsse alle Aktivitäten in Rafah beenden, da dies der Zivilbevölkerung „großen physischen Schaden“ zufügen könne. Außerdem sagte Salam, das Gericht sei nicht überzeugt, dass die Evakuierungsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen Israels das Risiko gegenüber der Zivilbevölkerung verringern würden."

Die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofes im Wortlaut

Nr. 2024/47

DEN HAAG, 24. Mai 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute seinen Beschluss über den von Südafrika am 10. Mai 2024 eingereichten Antrag auf Änderung und Bekanntgabe vorläufiger Maßnahmen in der Rechtssache betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) erlassen.

In seinem Beschluss schreibt das Gericht:

“(1) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

bekräftigt das Gericht die in seinen Beschlüssen vom 26. Januar 2024 und 28. März 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen, die unverzüglich und wirksam umgesetzt werden sollten;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(2) ordnet die folgenden vorläufigen Maßnahmen an:

Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Gouvernement Rafah:

(a) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

seine Militäroffensive und jede andere Aktion im Gouvernement Rafah, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten, unverzüglich einstellen;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;  ­

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(b) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

den Grenzübergang Rafah offenhalten für die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in großem Umfang;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(c) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zum Gazastreifen für Untersuchungskommissionen, Erkundungsmissionen oder andere Untersuchungsgremien ergreifen, die von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen mit der Untersuchung von Völkermordvorwürfen beauftragt wurden;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(3) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

beschließt das Gericht, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle zur Durchführung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen vorlegt.

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak”.

*

Vizepräsident SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei; die Richter NOLTE, AURESCU und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei; Richter ad hoc BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei.

*

In seinem Beschluss unterstreicht der Gerichtshof, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die sich, wie in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 festgestellt, ernsthaft zu verschlechtern drohte, sich weiter verschlechtert hat, seit der Gerichtshof seinen Beschluss vom 28. März 2024 erlassen hat. Er stellt Folgendes fest,

“Nach wochenlangen verstärkten militärischen Bombardierungen von Rafah, wohin mehr als eine Million Palästinenser aufgrund israelischer Evakuierungsbefehle, die mehr als drei Viertel des gesamten Gazastreifens b e t r a f e n, geflohen waren, wurden am 6. Mai 2024 fast 100.000 Palästinenser von Israel aufgefordert, den östlichen Teil von Rafah zu evakuieren und vor einer geplanten Militäroffensive in die -3 ­Gebiete Al-Mawasi und Khan Younis zu fliehen.

Die militärische Bodenoffensive in Rafah, die Israel am 7. Mai 2024 begonnen hat, dauert noch an und hat zu neuen Evakuierungsbefehlen geführt. Infolgedessen wurden nach Berichten der Vereinten Nationen bis zum 18. Mai 2024 fast 800.000 Menschen aus Rafah vertrieben.”

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass diese Entwicklungen außergewöhnlich schwerwiegend sind und eine “Änderung der Lage im Sinne von Artikel 76 der Verfahrensordnung” darstellen. Der Gerichtshof ist außerdem der Ansicht, dass die in seinem Beschluss vom 28. März 2024 angegebenen und darin bekräftigten vorläufigen Maßnahmen den Folgen der Veränderung der Lage nicht vollständig Rechnung tragen und daher eine Änderung dieser Maßnahmen rechtfertigen.

Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass sich auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen die immensen Risiken, die mit einer Militäroffensive in Rafah verbunden sind, zu verwirklichen begonnen haben und sich noch weiter verschärfen werden, wenn die Operation fortgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Gerichtshof

“nicht davon überzeugt, dass die Evakuierungsbemühungen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen, die Israel nach eigenen Angaben unternommen hat, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und insbesondere derjenigen, die kürzlich aus dem Gouvernement Rafah vertrieben wurden, zu verbessern, ausreichen, um die immense Gefahr zu verringern, der die palästinensische Bevölkerung infolge der Militäroffensive in Rafah ausgesetzt ist”.

Eine Zusammenfassung des Beschlusses ist in dem Dokument mit dem Titel “Zusammenfassung 2024/6” enthalten, dem Zusammenfassungen der Stellungnahmen und Erklärungen beigefügt sind. Diese Zusammenfassung und der vollständige Text des Beschlusses sind auf der Seite der Rechtssache auf der Website des Gerichtshofs verfügbar.

Frühere Pressemitteilungen zu dieser Rechtssache sind ebenfalls auf der Website des Gerichtshofs abrufbar.

Hinweis: Die Pressemitteilungen des Gerichtshofes werden von der Kanzlei des Gerichtshofes nur zu Informationszwecken erstellt und stellen keine offiziellen Dokumente dar.

Quelle:


„From the river to the sea – Palestine will be free“

“… dass die Parole … nicht strafbar ist.” Auszug aus Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen

Inhaltsverzeichnis


Mitteilung der Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.: Zur Sache 13 – 2024

Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.

Sehr geehrte Mitglieder der DPG e.V., liebe Leserin, lieber Leser,

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss zu einem einstweiligen Rechtschutzverfahren einer Bremerin mit palästinensischen Wurzeln geurteilt, dass etliche Auflagen der Bremer Innenbehörde, die bei einer Demonstration gelten sollten, “offensichtlich rechtswidrig” sind. .

In der beigefügten Ausgabe 13-2024 unserer Reihe “Zur Sache” finden Sie dieganze Begründung des Urteilsspruchs und die Klagebegründung´

Mit freundlichen Grüßen

Das Ende der Besatzung ist der Schlüssel für den Frieden

*DR. R I B H I  Y O U S E F*

Schatzmeister
Vizepräsident Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V.

Quelle:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss zu einem einstweiligen Rechtschutzverfahren einer Bremerin mit palästinensischen Wurzeln geurteilt, dass etliche Auflagen der Bremer Innenbehörde, die bei einer Demonstration gelten sollten, “offensichtlich rechtswidrig” sind. Die vom Ordnungsamt gemachten 17 verschiedenen Auflagen entsprachen den auch vom Bundesinnenministerium schon verbotenen Slogans wie zum Beispiel “From the river to the sea/Palestine will be free/ Kindermörder Israel” u.a. Die vom Ordnungsamt beanstandeten Äußerungen durften also auf der Demo folgenlos verbreitet werden, da das Bremer Innenressort wegen der Kurzfristigkeit auch nicht mehr rechtzeitig das OVG anrufen konnte. Jetzt aber wird sich das OVG damit befassen und es ist offen, ob es ähnlich wie in Hessen am Ende zugunsten der Klägerin entscheidet und die Parolen grundsätzlich erlaubt werden.

In der Bremer Politik haben sich inzwischen etliche Politiker der zweiten Reihe vehement gemeldet und laufen Sturm mit fatalen Äußerungen wie “die Richter hätten die aktuellen politischen Dynamiken ausgeblendet”. Dies dürfte eher für die von wenig Sachverstand getrübten Blicke der shitstormlaufenden Politiker zutreffen. Ebenso heftig war die Reaktion des Vertreters der Jüdischen Gemeinde Bremens, der sogar die absurde Frage aufwarf “ob wir hier noch willkommen sind”! Andere Politiker sahen sogar, dass das “Sicherheitsgefühl der Jüdinnen und Juden in unserem Lande geschwächt” wird.

Das alles ist besonders absurd angesichts der Tatsache, dass am 27.4. die 30te große Demonstration der “Palästinensischen Gemeinde Bremen und Umland e.V.” in Zusammenarbeit mit Unterstützung der “Bremer Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft e.V.” gegen den Gaza Krieg stattfand und es zu keinem Zeitpunkt seit dem Oktober 2023 irgendwelche nennenswerten Vorfälle gegeben hat, wie die Bremer Polizei jedes Mal anschließend mitteilte. Da auch alle Demonstrationen von dem Filmteam der DPG Marlies und Sönke Hundt in voller Länge aufgezeichnet und ins Netz gestellt wurden, kann jeder, der will, alle Abläufe und Reden noch nachvollziehbar – als YouTube-Film oder auf der Homepage “Nahost-Forum-Bremen.de” – überprüfen. Man darf auf das Urteil des OVG gespannt sein, ob sie sich von einzelnen Politikern und medialer Begleitung beeinflussen lassen oder ebenso präzise und ausführlich begründet dem Unfug der Auflagen entgegentreten.

Die ganze Begründung des Urteilsspruchs und die Klagebegründung sind im Folgenden nachzulesen!


In dem Beschluss zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremens vom 19.04.24 über den erfolgreichen Eilantrag gegen Auflagen für eine pro-palästinensische Versammlung (5 V 949/24, VersG § 15 Abs 1, Versammlungsrecht, Beschluss) heißt es unter anderem:

“(1) Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“, deren Verwendung mit Ziff. 5b der angegriffenen Verfügung untersagt wird, stellt nach summarischer Prüfung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. 7 Die Kammer geht nach summarischer Prüfung davon aus, dass die Parole als solche nach den oben genannten Grundsätzen voraussichtlich nicht strafbar ist.”

Begründung:

“Bei der strafrechtlichen Einordnung der Parole ist zwar zu berücksichtigten, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom (Jordan)Fluss bis zum Mittelmeer ausgedrückt wird, das heißt in einem Gebiet, in dem Israel in seinen heutigen Grenzen liegt. Die Parole sagt aber als solche nichts darüber aus, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Grundsätzlich sind politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. Ob die verschiedenen Wege politisch realistisch sind, ist dabei unerheblich. Einen zwingenden Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel beinhaltet der Slogan als solcher jedenfalls nicht (vgl. dazu ausführlich: HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 – 8 B 560/24 – juris Rn. 21). Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch die Versammlungsteilnehmenden zwingend als Aufruf zu Gewalt und Terror gegen Israel zu verstehen ist, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen und sie sind auch für das Gericht nicht ersichtlich (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 – 8 B 560/24 – juris Rn. 21).”

weiter

“(2) Auch Abbildungen des israelischen Staatsgebietes, ausgefüllt mit den Farben der palästinensischen Flagge, die in Ziff. 5a der Verfügung untersagt werden, stellen voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Sie sind nach Auffassung der Kammer nicht strafbar. Eine solche Abbildung weist im Kern denselben Inhalt auf, wie die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“. Auch mit ihr wird der Wunsch nach einem palästinensischen Staat geäußert, der sich auch auf das derzeitige israelische Staatsgebiet bezieht. Eine Strafbarkeit nach §§ 111, 130 und 140 StGB ist aus den oben zu der genannten Parole ausgeführten, Überlegungen, auf die auch insoweit Bezug genommen wird, zu verneinen.”

Und weiter

“(3) Ausgehend von den oben dargelegten Grundsätzen zur Beachtung von Art. 5 Abs. 1 GG im Rahmen strafrechtlicher Vorschriften, stellt sich auch die unter Ziff. 5c der Verfügung untersagte Parole „Kindermörder Israel“ nicht als strafbare Äußerung dar. Der Ausspruch „Kindermörder Israel“ ist mehreren Deutungsmöglichkeiten zugänglich. Er wird bislang häufig in Verbindung mit Verschwörungsmythen, wonach jüdische Menschen Ritualmorde an Kindern durchführen und das Blut von Kindern trinken würden, gebraucht. Diesem Verständnis liegt auch zugrunde, dass der Staat Israel im öffentlichen Diskurs häufig mit dem Judentum bzw. jüdischen Menschen gleichgesetzt wird. Die beschriebene Deutung ist vor dem Hintergrund aktueller Geschehnisse aber nicht der einzige Bezug, der aus Sicht eines verständigen Beobachters hergestellt werden kann. Es ist auch eine Auslegung dahingehend denkbar, dass mit dem Ausspruch „Kindermörder Israel“ Kritik an der derzeitigen Kriegsführung Israels geübt werden soll. Es ist nicht ausgeschlossen, die Äußerung auch so zu verstehen, dass hiermit nicht jüdische Menschen, sondern der Staat Israel als politischer Akteur gemeint ist. Das Vorgehen der israelischen Regierung und der israelischen Armee in der derzeitigen kriegerischen Auseinandersetzung stößt, auch international, zum Teil auf Kritik. Diese bezieht sich u.a. darauf, dass im Rahmen des Krieges in Gaza auch Kinder zu Tode gekommen sind. Vor diesem Hintergrund kann der Ausspruch „Kindermörder Israel“ auch als von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckte Kritikäußerung verstanden werden. Die Meinungsfreiheit gestattet dabei auch eine zugespitzte Kritik, bei der zudem keine juristisch präzise Verwendung des Begriffs „Mord“ vorausgesetzt werden darf (eine Strafbarkeit des Ausspruchs verneinend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 – 2 B 1715/23 –, juris Rn. 22; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 – 12 S 1947/23 –, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 05.06.2021 – 1 S 1849/21 –, juris Rn. 15; VG Münster, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 L 1011/23 –, juris Rn. 36 ff.)”


Die vollständige Begründung zum Beschluss in der Verwaltungsrechtssache

19.04.2024 – Versammlungsrecht, 5 V 949/24, Beschluss vom 19.04.2024
Datum der Entscheidung
19.04.2024
Aktenzeichen
5 V 949/24
Normen
VersG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Auflage
Versammlungsauflage
Titel der Entscheidung
Versammlungsrecht, 5 V 949/24, Beschluss vom 19.04.2024 (pdf, 167.8 KB)
Leitsatz
Erfolgreicher Eilantrag (Auflagen für eine pro-palästinensische Versammlung)

Hier geht es zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen einschließlich der vollständigen Begründung:

Deutschland in der Zwickmühle!!


Sofern Deutschland weiter Kriegswaffen an Israel liefert, droht das Verwaltungsgericht Berlin einen Zwischenbeschluss an, der dies untersagt.

Diese Drohung steht im Zusammenhang mit einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag den 26.04.2024 an die Bundesregierung (Antraggegnerin), "darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde."

Diese Aufforderung an die Bundesregierung steht wiederum im Zusammenhang mit einer Klage vom 19.02.2024. Die Klage hat das Ziel, in einer Eilentscheidung die Lieferung von weiteren Kriegswaffen von Deutschland an Israel zu verhindern.

Rechtsanwältin Beate Bahnweg gab vor wenigen Stunden auf ihrer Facebook-Seite folgende Erklärung ab:Die Bundesregierung bekommt mit der #Kriegswaffenlieferung an #Israel aller Voraussicht nach ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht. In unserer #Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 gegen die Waffenlieferungen nach Israel hat das Verwaltungsgericht am Freitag den 26.04.2024 gegen die Bundesregierung (Antraggegnerin) die folgenden Aufforderungen verfügt. Besonders wichtig ist, der letzten Satz des Gerichtes. Sofern Deutschland bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an Israel liefert, wird ein Zwischenbeschluss angedroht, der dies untersagt.

Das Schreiben des Verwaltungsgerichts an die Rechtsanwaltskanzlie Redeker, Sellner und Dahs, die die Bundesregierung vertritt, mit den Aufforderungen an die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat folgenden Wortlaut:

Das Gericht bittet die Antragsgegnerin darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Fall künftiger unter das KrWaffKontrG [1] Kriegswaffenkontrollgesetz
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gefährden würde.

Hierbei erbittet das Gericht insbesondere eine Darstellung der der bisherigen Genehmigungspraxis zugrundeliegenden Erwägungen (inklusive einer konkreten Benennung der her-angezogenen Erkenntnisquellen) und eine konkrete Stellungnahme dazu, ob und bejahendenfalls auf welche Weise sich diese Praxis künftig unter Berücksichtigung der Entwicklung der Militäroperation Israels im Gaza-Streifen seit Januar 2024 sowie deren vorläufiger rechtlicher Bewertung in der Entscheidung des IGH in der Sache Südafrika gegen Israel vom 26. Januar 2024 voraussichtlich darstellen wird.

Dabei sollte auch dargestellt werden, wie die Bundesregierung nunmehr die Genehmigungsfähigkeit von Kriegswaffen, wenn diese potentiell auch im Rahmen der kriegerischen Handlungen in Gaza genutzt werden könnten, konkret beurteilen würde bzw. ob und wenn ja, welche Differenzierungskriterien die Bundesregierung anlegen würde. Das Gericht bittet ferner um Mitteilung, ob und wenn ja welche eventuellen Zusagen von Israel bzgl. des Einsatzes für aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen.

Bislang hatte die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Vorbefassung keine Gelegenheit, darzulegen, auf welche Weise sie einer möglicherweise gegenüber den Antragstellern bestehenden Schutzpflicht unter Zugrundelegung ihres Einschätzungs-, Wertungs- und/oder Gestaltungsspielraums künftig konkret nachzukommen gedenkt.

Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung des IGH im Eilverfahren Nicaragua gegen Deutschland vorliegen, wird gebeten, diese einzubeziehen und mitzuteilen, ob und wie sich diese aller Voraussicht nach auf die künftige Entscheidungspraxis der Antragsgegnerin zum Export von Kriegswaffen nach Israel für den Zeitraum andauernder Kampfhandlungen im Gaza-Streifen auswirken wird.

Das Gericht geht davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine unter das KrWaffKontrG fallenden Waffenlieferungen nach Israel genehmigt werden. Sollte dies anders sein, wird um umgehende Mitteilung gebeten; ggf. würde dann ein sog. Hängebeschluss ergehen.

References

References
1 Kriegswaffenkontrollgesetz
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Südafrika ./. Israel wegen Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)

Einführung

Das Verfahren Südafrika ./. Israel hat eine herausragende Bedeutung, wenn man das Handeln Israels gegenüber den Palästinensern beurteilen will. Die Klageschrift Südafrikas ist eine detaillierte Auseinandersetzung nicht nur des gegenwärtigen furchtbaren Vernichtungsfeldzuges Israels, sondern geht auch auf die Geschichte dieses Konflikts ein. Alle Tatsachen werden belegt. Der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes (IGH) stützt sich stark auf die Darlegungen Südafrikas. Der IGH beschloss zwar nicht, wie es Südafrika beantragt hatte, einen sofortige Beendigung des Krieges durch Israel, aber erteilte Israel Auflagen, die Israel bisher nicht erfüllt hat. Deswegen wiederholte der IGH auf Antrag Südafrikas am 28. März 2024 seine Anordnungen gegenüber Israel. Am 10. Mai 2024 stellte Südafrika erneut einen Antrag auf Beendigung des Vernichtungsfelszuges Israels im Gaza. Auch dieser Antrag zeigt detailiert und mit den entsprechenden Belegen die verheerende Situation im Gaza. Die Anhörung vor dem IGH zu diesem neuen Antrag war am 16. und 17. Mai 2024.

Bedeutsam ist auch eine Stellungnahme Namibias, die Namibia zwar nicht im Rahmen des Verfahrens in Den Haag, aber doch im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Verfahren abgegeben aht und das die Komplizenschaft Deutschlands mit Israel anprangert und an den Genocid Deutschlands an den Herero und Nama erinnert. In dem Verfahren Südafrikas ./. Israel wurden bisher nur vorläufige Maßnahmen gegen Israel beschlossen, über das Verfahren in der Hauptsache wurde bisher noch nicht entschieden.

Über das Verfahren Nikaragua ./. Deutschland wegen Unterstützung Israels kann man sich hier infomieren.


Inhaltsverzeichnis

10. Mai 2024: Erneuter Antrag Südafrikas auf Beedigung des Vernichtungsfeldzuges im Gaza

28. März 2024: Ergänzung der vorläufigen Maßnahmen des IGH

26. Januar 2024: Der Beschluss des IGH gegen Israel über vorläufige Maßnahmen

15. Januar 2024: Naminbia erinnert an den Genocid durch Deutschland vor 120 Jahren

12. Januar 2024: Verhandlungen vor dem IGH

Klageschrift Südafrikas an den IGH


17. Mai 2024 Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter “III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA” vorgetragen und belegt werden. Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.

Hier den ganzen Antrag Südafrikas lesen


Der Internationale Gerichshof (IGH) in Den Haag hat am 28. März 2024 auf Antrag von Südafrika die vorläufigen Maßnahmen vom 26. Januar 2014 ergänzt.

Der Beschluss in englischer Fassung.

Der Beschluss auf Deutsch übersetzt.


26. Januar 2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG

Das oberste UN-Gericht gab einem Antrag Südafrikas auf einstweilige Maßnahmen gegen Israel teilweise statt. Zusammenfassung des Beschlusses des Gerichtshofs in Den Haag ist hier zu lesen.


15.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG:

Namibia verurteilt Entscheidung Deutschlands, für Israel auszusagen:

Namibia ist das erste Land, in dem im vergangenen Jahrhundert ein Genozid stattfand, der Genozid an den Herero und Nama. Am 120 Jahrestag des Genozids erklärte Deutschland, dass es vor dem Internationalen Gerichtshof für Israel gegen die südafrikanische Genozidklage aussagen will. Namibias Regierung reagiert entsetzt auf Deutschlands Entscheidung: Zur Reaktion Namibias hier weiterlesen.


12.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNGEN:

UN-Gericht verhandelt Völkermordfall gegen Israel in Südafrika – Verlesung Anklageschrift

Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beantragt, dass der Gerichtshof gegen Israel einstweilige Maßnahmen wegen Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza anordnet.

Im Folgenden die Begründung Südafrikas für seine Klage:

Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist zu empfehlen, zunächst die Ausführungen zum Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu lesen. Südafrika will mit diesem Antrag das völkermörderische Handeln Israels sofort stoppen. Diesen Antrag wird der Internationale Gerichtshof auch zuerst behandeln. Die Anhörungen wurden live und auf Abruf (VOD) in den beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Englisch und Französisch, auf der website des Gerichtshofs und auf UN Web TV übertragen (siehe Pressemitteilung des IGH).

Besonders bedeutsam sind die Tatsachen, die Südafrika unter “C. Völkermörderische Handlungen gegen das palästinensische Volk” vorträgt und die belegten Absichten, die israelische Politiker und Militärs damit verbinden.

Sehr wichtig auch die Tatsachen, die Südafrika unter “B. Hintergrundanführt. Daraus geht hervor, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn das Morden Israels im Gaza allein auf den Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober zurückgeführt wird. Südafrika verurteilte den Überfall auf Israel. In seiner Klageschrift beschreibt Südafrika allerdings auch, dass Israel den Gaza in ein Gefängniss verwandelte, in dem zwei Millionen Menschen seit 16 Jahren leben müssen. Es wird auch die Situation im Westjordan beschrieben, wo die Zahl der jüdischen Siedler von schätzungsweise 253.000 zur Zeit des Abschlusse der Osloer Verträge auf 700.000 im Jahr 2023 erhöht wurde.

Es sollte daran erinnert werden: Israel gehört zu den Unterstützern des Apartheidregimes in Südafrika. Das hat die heutige Regierung in Südafrika nicht vergesssen.

Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift am 11. Januar 2024


Aktuelle Bilder von der Verlesung der Anklageschrift



Mündliche Argumentation Israels: Südafrika gegen Israel bei öffentlichen Anhörungen des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nation


Im Folgenden eine Übersetzung von DeepL, überarbeitet von RA B. Hopmann.

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USA legen Veto gegen Antrag Palästinas auf UN-Vollmitgliedschaft ein

18. April 2024: Im Folgenden eine Mitteilung der Vereinten Nationen über eine Abstimmung im Weltsicherheitsrat, ob Palästina als Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen werden soll:

Der Sicherheitsrat hat am Donnerstag den Antrag Palästinas auf UN-Mitgliedschaft abgelehnt, wobei die Vereinigten Staaten ein Veto einlegten.

Mit 12 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen nahm der Rat einen Resolutionsentwurf nicht an, der der Generalversammlung empfohlen hätte, mit den anderen UN-Mitgliedern über die Aufnahme Palästinas als vollwertiges UN-Mitglied abzustimmen.

Der Resolutionsentwurf ist einer der kürzesten in der Geschichte des Rates: “Der Sicherheitsrat empfiehlt nach Prüfung des Antrags des Staates Palästina auf Aufnahme in die Vereinten Nationen (S/2011/592) der Generalversammlung, den Staat Palästina zur Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen zuzulassen.

Damit ein Resolutionsentwurf verabschiedet werden kann, müssen mindestens neun Mitglieder des Rates dafür sein und keines der ständigen Mitglieder – China, Frankreich, Russland, Großbritannien und die Vereinigten Staaten – muss von seinem Vetorecht Gebrauch machen.

Inmitten des anhaltenden Krieges im Gazastreifen hatte Palästina am 2. April beim Generalsekretär beantragt, einen Antrag aus dem Jahr 2011 auf Aufnahme in die UNO zu überdenken.

Im Jahr 2011 hatte der Sicherheitsrat den Antrag geprüft, konnte sich aber nicht auf eine Empfehlung an die Generalversammlung einigen, die gemäß der UN-Charta eine Abstimmung unter Beteiligung ihrer 193 Mitgliedstaaten durchführen muss.

Anfang dieses Monats übermittelte der Sicherheitsrat den jüngsten Antrag an seinen Ausschuss für die Aufnahme von Mitgliedstaaten, der am 8. und 11. April tagte, um die Angelegenheit zu erörtern.

Palästina ist seit 2012 ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen, davor war es Beobachter in der UN-Generalversammlung.

Mehr über den Status Palästinas bei den Vereinten Nationen erfahren Sie in unserer Erklärung hier.

Die Verhandlung kann unter dem folgenden link in Englisch verfolgt werden: https://news.un.org/en/story/2024/04/1148731


* UN Photo/Manuel Elías

A detaillierter Blick zu Beginn der Sitzung des Sicherheitsrats auf die Lage im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage.